Torhüter-Streit: Kein Schmerzensgeld für Lehmann

München (dpa) - Fußball-Nationaltorhüter Tim Wiese muss dem früheren Nationalkeeper Jens Lehmann kein Schmerzensgeld zahlen. Das Landgericht München II wies Lehmanns Klage auf Zahlung von 20 000 Euro ab.

Eine rechtswidrige Persönlichkeitsverletzung liege nicht vor, begründete Richter Harald Hernicht die Entscheidung. Der Bremer Tormann Wiese hatte in einem Interview geäußert, Lehmann solle sich einweisen lassen, „am besten in die Geschlossene“.

Auslöser des Keeper-Schlagabtauschs war ein medialer Ballwechsel. Der Ex-Nationaltormann hatte Wieses Leistung beim Champions-League-Spiel von Werder Bremen gegen Tottenham Hotspur (2:2) am 14. September 2010 im Fernsehen kritisiert. Daraufhin wurde der Bremer Torhüter in der „Bild“-Zeitung mit den Worten zitiert: „Der Lehmann soll in die Muppet-Show gehen. Der Mann gehört auf die Couch. Vielleicht wird ihm da geholfen.“ Es folgte der Satz, durch den sich Lehmann in seinem Persönlichkeitsrecht schwer beeinträchtigt fühlte.

Wieses Wortwahl sei „nicht nachahmenswert“, räumte der Richter ein. Sie sei aber noch nicht rechtswidrig. Hernicht bedauerte, dass der verbale Schlagabtausch zwischen Sportlern vor Gericht fortgesetzt worden sei. Die Zivilkammer habe gehofft, dass wenigstens ihr Vergleichsvorschlag Beifall finden würde. Demnach sollte Wiese Lehmanns Anwaltskosten übernehmen und seine Äußerung nicht wiederholen. Beide Keeper hatten diesen Ball nicht aufgenommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Die Welt ist doch gerecht. Ich habe ohnehin nicht verstanden, warum sich ein Gericht mit diesem Thema beschäftigen musste“, sagte Bremens Manager Klaus Allofs. „Es ist schade, dass so etwas unter Sportlern nicht anders zu lösen ist.“