Prozess Nach Aachen-Spiel: WSV-Fan wegen Körperverletzung verurteilt

Der Angeklagte (30) stritt aber ab, dass er zugeschlagen hat.

Foto: Andreas Fischer

Wuppertal. Die Partie am 5. September 2016 war als Hochsicherheitsspiel eingestuft worden. Zwischen den Fanblöcken von WSV und Alemannia Aachen waren Pufferzonen eingerichtet. Als zur Halbzeit einige Anhänger jeweils in den anderen Block stürmen wollten, soll der Angeklagte einem WSV-Ordner einen Kinnhaken und einen Fausthieb in die Seite verpasst haben. Der 30-Jährige bestritt das zwar, nahm am Doinnerstag dennoch seine Verurteilung zu 3600 Euro Geldstrafe an.

Dazu war er per Strafbefehl verurteilt worden und hatte Einspruch eingelegt. Daher verhandelte nun das Amtsgericht. Er habe sich mitreißen lassen, Richtung Aachen-Fans zu stürmen, sich dann aber zurückgezogen, sagte der kräftig gebaute Angeklagte: „Mir wurde bewusst, das geht in die falsche Richtung.“ Er sei zwar WSV-Fan, aber kein Ultra.

Polizisten kamen dazu, als die Fans wieder auf dem Rückzug waren. Sie hielten den Angeklagten fest: „Er war einer der letzten, daher beim Sturm wohl einer der ersten“, sagte ein Polizist als Zeuge.

Der Ordner sah den Angeklagten bei den Polizisten wieder und beschuldigte ihn sofort, ihn geschlagen zu haben. Am Donnerstag versicherte er, er habe ihn damals sicher wiedererkannt, sei sich auch heute sicher. Er habe ihn in grauer Kleidung von den schwarz gekleideten Fans gut unterscheiden können, aber auch sein Gesicht erkenne er wieder. Die Polizei fand bei dem Angeklagten zudem einen Zahnschutz. Den habe er nur vorsorglich dabei, sagte der Angeklagte. So etwas habe er noch nie gehört, sagte der Polizist, der seit drei Jahren im Stadion dabei ist.

Der Richter machte deutlich, dass er dem Ordner glaubt. Die im Strafbefehl verhängte Strafe gehe von einem Geständnis aus. Wenn der Angeklagte die Tat abstreite und trotzdem verurteilt werde, werde die Strafe höher liegen. „So etwas hat bei Sportereignissen nichts zu suchen.“ Nach Rücksprache mit seinem Anwalt zog es der Angeklagte es vor, den Strafbefehl von 90 Tagessätzen zu akzeptieren.