Computerbetrug: Strafbefehl gegen Frau erhoben

Die 47-Jährige ist zu ihrer Verhandlung nicht erschienen.

Foto: Bischof, Andreas (abi)

Krefeld. Mehr als 10 000 Euro soll eine 47-jährige Krefelderin unerlaubt vom Konto eines Mannes abgehoben haben. Dazu soll sie sich in einem Zeitraum von rund eineinhalb Monaten im August und September 2016 33 Mal mit der EC-Karte des Mannes an dessen Konto bedient haben. Das sagt zumindest die Staatsanwaltschaft.

Am Donnerstag hätte sich die Frau wegen Computerbetrugs vor dem Amtsgericht verantworten müssen. Denn so nennt es das Gesetz, wenn jemand unbefugt Geld eines anderen am Geldautomaten abhebt. Allerdings kamen weder sie noch der Zeuge, der bereits beim letzten Termin im Juli fehlte. Die Angeklagte sagte damals, dass sämtliche Abhebungen in Abstimmung mit dem mutmaßlichen Geschädigten stattgefunden hätten. Er habe immer draußen gewartet. Durch Alkoholismus bedingt, sei er allerdings auch sehr vergesslich gewesen.

Das Gericht verhängte auf Antrag der Staatsanwaltschaft nun einen Strafbefehl gegen die unentschuldigt fehlende Angeklagte. Darin wird sie zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss sie 300 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Gegen diesen Strafbefehl kann die Frau aber noch Einspruch einlegen. Die Sache wird dann noch einmal vor dem Amtsgericht verhandelt. sp