Zivilgericht hört Runge-Zeugen

Wuppertal. Im Zivilgerichtsfahren vor dem Wuppertaler Landgericht geht es weiterhin um die Patronatserklärung von Ex-WSV-Präsident Friedhelm Runge (Archivfoto: Andreas Fischer) aus dem Frühjahr 2012, in der dieser angekündigt hatte, sämtliche Fehlbeträge des WSV zu begleichen.

Foto: Fischer, A. (f22)

WSV-Insolvenzverwalter Jörg Bornheimer hat dort im Auftrag mehrerer Gläubiger finanzielle Forderungen gegenüber Runge erhoben.

Alles dreht sich um die Frage, ob Runge die damalige Erklärung nur zeitlich begrenzt abgegeben hatte, um den Lizenzantrag für die 3. Liga zu stützen, oder ob sie auch darüber hinaus zu verstehen war, wie Bornheimer die Forderungen begründet hat. Die 4. Zivilkammer erließ Donnerstag einen Beweisbeschluss. Gerichtssprecherin Kerstin Planken: „Es soll Beweis darüber erbracht werden, ob die Erklärung, die der Beklagte abgegeben hat, tatsächlich nur für die Zwecke des Lizenzantrags aus der Saison 2012/13 gedacht war.“

Dazu sollen am 11. September drei Zeugen gehört werden. Die Klägerseite sei zudem aufgefordert worden, konkreter zu begründen, wie sich die Anspruchshöhe zusammensetzt. Zur Gesamthöhe der Ansprüche konnte Planken Donnerstag nichts sagen. Als Teilbetrag, nach dem sich auch der Streitwert berechnet, habe die Klägerseite 50 000 Euro eingesetzt. gh