DHB vertagt Urteil über Nationalspieler Kraus
Hamburg (dpa) - Der Deutsche Handballbund (DHB) hat seine Entscheidung über eine Sperre von Nationalspieler Michael Kraus vertagt.
Wann das Urteil gesprochen werde, stehe noch nicht fest, sagte Kraus' Anwalt Joachim Rain nach einer nicht-öffentlichen Verhandlung der Anti-Doping-Kommission des DHB in Hamburg. Die Kommission hatte Kraus Ende Juli vorläufig suspendiert, weil er binnen 18 Monaten drei Mal die Melde- und Kontrollvorgaben nicht erfüllt haben soll. Der 30 Jahre alte Rückraumspieler des Bundesligisten Frisch Auf Göppingen verpasste dadurch bereits einen Großteil der Saisonvorbereitung.
Kraus war die Anspannung anzumerken, als er gemeinsam mit seiner Freundin den Verhandlungsraum der DHB-Kommission in einem Hamburger Hotel betrat. Nach einer rund zweistündigen Besprechung verließ er den Saal sichtlich erleichtert. Eine Tendenz lasse sich daraus aber nicht ableiten, betonte sein Anwalt Rain.
Dem Code der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) zufolge ist ein dreifaches Versäumnis der Meldepflicht wie ein Dopingfall zu werten und kann mit einer ein- bis zweijährigen Sperre geahndet werden. Wird einer der verpassten Termine für nichtig erklärt, gäbe es indes einen Freispruch. Möglich ist auch, dass der DHB entgegen der NADA-Richtlinie eine Sperre von unter einem Jahr verhängt. Sowohl die NADA als auch der Spieler können das Urteil anfechten.
Der dritte verpasste Test datiert vom 27. März, als die NADA-Kontrolleure morgens gegen 6.00 Uhr versucht haben sollen, Kraus zu kontaktieren. Der Handballer hatte am Abend zuvor noch ein Auswärtsspiel in Kiel bestritten. In Bezug auf einen der vorherigen Tests ebenfalls um 6.00 Uhr morgens gaben Kraus und seine Freundin an, nichts gehört zu haben.
Kurz nach der Suspendierung hatte Kraus betont, dass es sich um formelle Verstöße und nicht um Doping handele. „Ich wurde in den letzten Monaten zig mal getestet und alle Ergebnisse waren negativ.“ Nach seinem Comeback in der Nationalmannschaft im April bangt der Weltmeister von 2007 auch um die WM-Teilnahme im Januar 2015 in Katar. Eine lange Sperre könnte sogar sein Karriereende bedeuten.
Kraus zählt zum Nationalen Testpool der Nationalen Anti-Doping-Agentur und muss vor Beginn eines Quartals zum jeweils 25. des Monats Angaben über Aufenthaltsort und Erreichbarkeit machen. Ist ein Athlet für eine Dopingkontrolle nicht am angegebenen Ort anzutreffen und auch nicht telefonisch zu erreichen, kann das als Meldepflicht- und Kontrollversäumnis gelten.