Mullera hatte bei der Europameisterschaft 2014 in Zürich den dritten Platz belegt. Gegen die Sperre habe der Sportler Einspruch beim spanischen Sportverwaltungsgericht TAD in Madrid eingereicht, hieß es. Wie die Sportzeitung „AS“ in der Onlineausgabe unter Berufung auf die zuständigen Behörden berichtete, verweigerte Mullera einen Dopingtest. Eine Stellungnahme des Sportlers gab es zunächst nicht.
In die Schlagzeilen war der dreifache spanische Meister bereits 2012 geraten. Damals war er vom spanischen Leichtathletik-Verband aus dem Olympiateam ausgeschlossen worden, nachdem eine Zeitung verdächtige Mails des Läufers über Doping veröffentlicht hatte. Mullera erreichte damals beim Internationalen Sportgerichtshof CAS eine Annullierung dieser Entscheidung. Er startete bei den Spielen in London, kam über die erste Runde aber nicht hinaus.