Hintergrund: Videobeweis in anderen Sportarten

Berlin (dpa) - David Storl umarmte Agenturfotograf Kai Pfaffenbach bei der Leichtathletik-WM in Moskau überschwänglich. Der Fotobeweis sicherte dem Sachsen mit den Sieg im Kugelstoßen.

Andere Sportarten nutzen schon länger Technologie für Schiedsrichterentscheidungen, einige verweigern sich.

LEICHTATHLETIK: In der Leichtathletik sind bewegte Bilder bei Protesten als Beweismittel zugelassen - allerdings normalerweise nach den Wettkämpfen. Im Fall von Storl hatte der Internationale Technische Offizielle das Foto schon während des Wettkampfs als Beweismittel zugelassen. Das liegt laut Siegfried Schonert, Teamchef des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV), in seinem Ermessen. Normalerweise wird über einen Protest nach dem Wettkampf im sogenannten Technischen Informationszentrum des Stadions beraten. Dort lässt die Jury des Leichtathletik-Weltverbandes verschiedene Beweismittel zu, unter anderem Videos.

BASKETBALL: Auf nationaler Ebene gibt es bislang keine technischen Hilfsmittel. Der Haupteinwand der Clubs: Es müssten alle Hallen mit Kameras ausgestattet werden. Das ist aus finanziellen und logistischen Gründen kaum möglich. International hat der Weltverband FIBA die Nutzung des Videobeweises aber gestattet. Der Referee kann zum Beispiel prüfen, ob ein Zweier oder Dreier erzielt wurde.

EISHOCKEY: Technische Hilfsmittel beim Torentscheid sind im Eishockey Normalität. Bei strittigen Entscheidungen kann der Schiedsrichter in einer Spielunterbrechung den Videobeweis nutzen. Dem Unparteiischen werden verschiedene Videobilder vom Torschuss gezeigt. In der DEL sind daher Übertorkameras Pflicht. Bei TV-Übertragungen werden auch die Wiederholungen der seitlichen und hinteren TV-Kameras zurate gezogen. Über Fouls wird nicht entschieden.

HANDBALL: Lange Zeit gab es keine technischen Hilfsmittel wie den Videobeweis. Beim Endrunden-Turnier im EHF-Pokal der Männer wurde er im Mai jedoch erstmals testweise eingesetzt. Eine Kamera überwachte dabei von der Latte aus die komplette Torlinie. Auf Verlangen der Schiedsrichter konnte per Videoaufzeichnung aufgelöst werden, ob der Ball komplett hinter der Torlinie war.

HOCKEY: Bei Turnieren des Hockey-Weltverbandes FIH gibt es zwei Arten von Videobeweisen: „Umpire Referral“ und „Team Referral“. Ein „Umpire Referral“ darf ausschließlich von den Schiedsrichtern angefordert werden. Hier geht es darum: Ist ein Tor korrekt erzielt worden oder nicht. Beim „Team Referral“ geht es über die Entscheidung, ob ein Tor korrekt erzielt wurde, hinaus. Es kann per Video geklärt werden, ob zum Beispiel eine Strafecke oder ein Siebenmeter-Entscheid berechtigt ist. Wichtig: Jedes Team hat das Recht, den Video-Referee einzuschalten. War der Einwand berechtigt, behält das Team sein Einspruchsrecht. Wenn nicht, ist dieses Recht verwirkt.

TENNIS: Das Hawk-Eye ist im Tennis mittlerweile sehr populär, sowohl bei Spielern als auch bei Zuschauern. Allerdings wird es nur bei den wichtigsten Turnieren eingesetzt. Jeder Spieler hat pro Satz dreimal die Möglichkeit, das Hawk Eye zu befragen. Lag der Schiedsrichter falsch, behält der Spieler seine drei Einspruchsmöglichkeiten. Liegt der Spieler falsch, verliert er einen Versuch.

FECHTEN: Im Fechten ist der Videobeweis längst Alltag und gehört zum Standardprogramm wie Parade und Riposte. Ein Fechter kann je Gefecht grundsätzlich zwei strittige Situationen via Technik klären lassen. Fällt die Entscheidung zu seinen Gunsten aus, darf er das beliebig oft anwenden.