Wuppertaler SV Keine Einigung zwischen Bölstler und dem WSV

Wuppertal · Gütetermin vor dem Arbeitsgericht ohne Ergebnis. Am 19. Juni geht es weiter.

Manuel Bölstler während bei seines letzten Spiel als WSV-Sportdirektor in Aachen.

Foto: Kurt Keil

Manuel Bölstler hat über den Anwalt Horst Kletke seine fristlose Kündigung als Sportdirektor durch den WSV zum 15. März angefochten. Wie sein Anwalt Horst Kletke war er am Dienstag selbst vor dem Arbeitsgericht zu einem Gütetermin erschienen. Eine Einigung gab es nach einer knappen Stunde nicht. Stattdessen kommt es nun am 9. Juni zur Kammerverhandlung.

Für den WSV traten am Dienstag Vorstand Melanie Drees und Anwalt Elmar Weber auf. Der legte dar, dass er die nur vom ehemaligen Vorstand - Maria Nitzsche und Lothar Stücker - unterzeichnete Vertragsverlängerung mit Bölstler, der ja auch selbst Vorstand war,  für nichtig ansehe, da die notwendige Zustimmung des Verwaltungsrats gefehlt habe. Außerdem sieht man beim Verein eine ordentliche Kündigungsfrist von nur zwei Monaten, die im geltenden Vertrag bis 2020 festgelegt sei. Allerdings mit dem Hinweis auf eine zusätzlich zu zahlende Abfindung. Weber ließ durchblicken, dass er vor diesem Hintergrund eventuell über eine ordentliche Kündigung nachdenken könne, allerdings ohne Abfindung, da man genügend Hinweise für ein schuldhaftes Verhalten bei Bölstler sehe.

So sei es am 15. März auch zu der so genannten Tatkündigung gekommen. Weber legte dem Gericht und erstmals auch Bölstlers Anwalt eine Liste mit 25 Namen vor, in denen Familienangehörige von WSV-Mitarbeitern/-Spielern als Mini-Jobber aufgeführt seien, obwohl sie mutmaßlich in den meisten Fällen gar keine Leistung erbrachten. Die Namen nannte Weber nicht öffentlich, um die Persönlichkeitsrechte der Personen nicht zu verletzen, zumal in Einzelfällen eventuell doch Leistungen erbracht wurden.

Zusätzlich 200 Euro monatlich als Jugendtrainer kassiert?

Bölstler selbst habe übrigens eine Zusatzvereinbarung über 200 Euro monatlich als Jugendtrainer gehabt. „Ich war ja mit der ersten Mannschaft im Trainingslager und war zwischendurch auch mal für einige Spiele Trainer“, erklärte das Bölstler. Weber listete auch noch 1644 Kilometer an Fahrkosten für Scoutingeinsätze im Februar und eine Prämienforderung von Bölstler von 1500 Euro für das Erreichen des Halbfinales im Niederrheinpokal auf. Weber: „Das ist schon komisch, weil doch die Mannschaft vorher zur Rettung des Vereins auf Prämien verzichtet hatte. „Das galt nur für Punktspiele, der Pokal war da ausgenommen“, so Bölstler.

Keine Erklärung gab es von ihm, warum im Vertrag für Ex-Trainer Adrian Alipour neben dem Gehalt in einer, so Weber, „merkwürdigen Zusatzvereinbarung“ festgelegt worden sei, dass er nach der Winterpause 150 Euro pro gewonnenen Punkt als Reisekosten abrechnen könne.

Ein Angebot zur Güte wollte Weber aus den vielen genannten Gründe nicht machen. „Selbst für die zwei Monate der Kündigungsfrist bei ordentlicher Kündigung würde es dem Verein schwer fallen, noch etwas zu zahlen, zumal davon auszugehen sei, dass man noch erhebliche Schadenersatzansprüche gegen den Kläger - also Bölster - geltend machen werde.

Eine Kündigungsfrist von zwei Monaten ohne Abfindungszahlung schloss umgekehrt auch Bölstler-Verteidiger Horst Kletke aus. Generell sei eine Einigung möglich, aber es gehe aus seiner Sicht sehr wohl um einen Vertrag bis 2022. „Wenn Sie sagen der Verwaltungsrat hat nicht zugestimmt, ist das eine sehr romantische Vorstellung. Da geht es um das Innenverhältnis“, so Kletke.

Eine Erwiderung auf die vorgelegte Liste mit Angehörigen und ihren Minijobbern darauf gab es von Kletke nicht, da der WSV sich bisher auf seine Anfrage, Gründe für die Kündigung zu nennen, nicht gemeldet habe. Außerdem hält Kletke die Kündigung auch formal für anfechtbar an, da diese nur von der inzwischen nicht mehr im Amt befindlichen Vorstandsfrau Maria Nitzsche und der damals kommissarisch in den Vorstand bestellten Melanie Drees unterzeichnet war (Alexander Eichner, war verhindert gewesen). Kletke stellt in Zweifel, ob Drees zu diesem Zeitpunkt überhaupt zeichnungsberechtigt gewesen sei, und bei der Unterschrift nur eines Vorstandsmitglieds sei die Kündigung ungültig.

Bis 8. Mai hat der WSV nun Gelegenheit, seine Kündigungsgründe und Argumentation dem Gericht und dem Kläger schriftlich darzulegen, Bölstlers Anwalt muss dann bis zum18. Mai schriftlich dazu Stellung nehmen.

Die Kammerverhandlung findet dann am 19. Juni, 13 Uhr, am Arbeitsgericht statt. Dann ist das Gericht mit drei Richtern besetzt.