Armstrong in der Zwickmühle
Klage abgewiesen. Erhält Ullrich Toursiege des US-Stars?
Austin/Macon. Nach der schallenden Ohrfeige durch ein US-Gericht kann Lance Armstrong einem Doping-Prozess kaum noch entrinnen. Ein Amtsgericht in Austin/Texas wies eine Klage des Radstars im Eiltempo ab. Der Tour-Rekordsieger hatte die Anti-Doping-Agentur USADA unter anderem wegen Zeugenbeeinflussung an der Fortführung des Verfahrens hindern wollen.
Nach nur gut sieben Stunden Bedenkzeit folgte die für Armstrong niederschmetternde Replik von Richter Sam Sparks: „Dieses Gericht wird Armstrongs Wunsch nach Publicity, Selbstverherrlichung und Verunglimpfung der gegnerischen Partei nicht nachkommen.“
Armstrong hat jedoch die Chance, die Klage innerhalb von 20 Tagen erneut einzureichen, aber nur, wenn er ausschließlich den Fall betreffende Informationen vorbringt. Armstrong hat nur noch bis Samstag Zeit hat, offiziell auf die USADA-Vorwürfe zu reagieren und ein Schiedsgericht anzurufen. Sollte er verzichten, könnte er lebenslang gesperrt werden und einige seiner Tour-Titel verlieren.
Automatisch würde der Zweitplazierte der Tour als Siger nachrücken. Pikanterweise könnte Armstrongs ewiger Rivale Jan Ullrich davon profitieren. Der ehemalige T-Mobile-Profi war in den Jahren 2000, 2001 und 2003 jeweils hinter dem US-Star Zweiter. Dabei war er im Februar vom Internationalen Sportgerichtshof CAS wegen nachgewiesenen Dopings im Rahmen der Fuentes-Affäre 2006 für zwei Jahre bis zum 22. August 2013 gesperrt worden.
„Jan macht sich darüber keinen Kopf. Wir setzen uns damit nicht auseinander und sprechen auch nicht darüber“, sagte Falk Nier, PR-Berater Ullrichs. Zudem sind Ausgang und Zeitpunkt des Endes des Verfahrens gegen Armstrong vollkommen unklar. Die USADA wirft dem siebenmaligen Tour-de-France-Sieger Armstrong Doping und Handel mit illegalen Substanzen über mehrere Jahre vor und ist im Besitz von Blutproben, die Doping-Spuren zweifelsfrei aufwiesen. dpa/Red