Die juristischen Auseinandersetzungen um Ullrich
Berlin (dpa) - Im Juni 2006 wurde Jan Ullrich von seinem T-Mobile-Team suspendiert, weil er Kunde des mutmaßlichen Doping- Arztes Eufemiano Fuentes gewesen sein soll.
Die Tour de France in jenem Jahr verpasste der gebürtige Rostocker, doch gleichzeitig begann für ihn eine Tour durch die Gerichts-Instanzen. Doping hat der Sieger der Frankreich-Rundfahrt von 1997 dabei stets bestritten.
30. Juni 2006: Einen Tag vor Beginn der Tour wird Ullrich von seinem Rennstall T-Mobile suspendiert. Er soll in die Doping-Affäre um den spanischen Gynäkologen Fuentes verstrickt sein.
Juli 2006: Die Rechtsprofessorin Britta Bannenberg stellt bei der Staatsanwaltschaft Bonn Strafanzeige gegen Ullrich wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz. Zuvor hatte das T-Mobile-Team den Vertrag mit Ullrich gekündigt.
August 2006: Der Molekularbiologe und Anti-Doping-Kämpfer Werner Franke behauptet, Ullrich habe 35 000 Euro für Dopingmittel an Fuentes bezahlt - ein Jahr später spricht er sogar von 120 000 Euro. Gegen die Behauptung erwirkt Ullrich eine einstweilige Verfügung.
26. Februar 2007: Ullrich gibt in Hamburg auf einer bizarren Pressekonferenz seinen Rücktritt bekannt. Er bestreitet weiter alle Doping-Vorwürfe.
April 2007: Nach einem DNA-Abgleich weist die Staatsanwaltschaft Bonn Blutbeutel, die bei Fuentes gefunden worden waren, eindeutig Jan Ullrich zu.
April 2008: Die Staatsanwaltschaft Bonn stellt die Ermittlungen gegen Ullrich wegen Betruges ein. Im Gegenzug zahlt Ullrich 250 000 Euro für gemeinnützige Zwecke.
Mai 2008: Eine Untersuchungskommission der Uni-Klinik Freiburg stellt systematisches Doping beim Rennstall Telekom und dessen Nachfolge-Team T-Mobile zwischen 1993 und 2006 fest.
November 2008: Ullrich behauptet bei seinem ersten Auftritt vor einem deutschen Gericht in Düsseldorf, nie gedopt zu haben. Indes entscheidet das Oberlandesgericht, dass Ullrich von seinem früheren Teamchef Günther Dahms (Coast) noch 340 000 Euro Gehalt erhalten muss. Das Geld wurde ihm wegen Dopingverdachts vorenthalten.
Februar 2010: In der Schweiz wird das Sportgerichtsverfahren gegen Ullrich, der im Nachbarland wohnt und die dortige Lizenz hatte, von der Dachorganisation Swiss Olympic eingestellt.
März 2010: Der Weltverband UCI erhebt vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS Einspruch gegen die Einstellung des Verfahrens.
13. August 2010: Das Landgericht Hamburg weist eine Unterlassungsklage von Ullrich gegen Franke zurück. Die Kammer entschied, dass die Behauptung Frankes, Ullrich habe Geld für Doping bezahlt, als „wahr anzusehen“ sei.
22. August 2011: Der CAS will ein Urteil im Fall Ullrich über die Zuständigkeit des Schweizer Verbandes am 20. Oktober fällen. Die Urteilsverkündung wird anschließend um zehn Tage verschoben.
30. November 2011: Der CAS teilt mit, dass er den Fall Ullrich in zwei Verhandlungsabschnitte aufgeteilt hat. Die erste Klage von Swiss Anti-Doping wies die Kammer zurück. Ein Urteil im zweiten Fall Ullrich gegen UCI und Swiss Cycling soll in sechs Wochen gefällt werden. Der Termin für die Urteilsverkündung wurde erneut auf spätestens 10. Februar verschoben.
9. Februar 2012: Der CAS sperrt Ullrich bis 22. August 2013 und streicht alle seine Ergebnisse seit 1. Mai 2005.