Hörmann greift in Anti-Doping-Gesetzesdebatte ein
Stuttgart (dpa) - Nach dem Freispruch für Doping-Sünder Stefan Schumacher hatte Richter Martin Friedrich noch eine Botschaft an den deutschen Sport.
„Nicht jeder, der dopt, wie dieser Fall zeigt, kann deswegen automatisch und ganz leicht wegen Betruges bestraft werden“, sagte er zum Ende seiner Urteilsbegründung im Landgericht Stuttgart. Bedeutet: Selbst wenn Sportler wie der Radprofi Doping und damit moralisch Betrug an ihren Konkurrenten, an Fans und Sponsoren zugeben, können sie strafrechtlich kaum belangt werden. Die Forderung von Baden-Württembergs Justizminister Rainer Stickelberger: „Deshalb brauchen wir einen neuen Straftatbestand des Dopingbetrugs.“
Ganz so weit wie der SPD-Politiker, der im Frühjahr eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bundesrat eingebracht hatte, ist der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) noch nicht. Aber der designierte Präsident Alfons Hörmann hat den Handlungsbedarf erkannt.
Er wolle „zeitnah wie auch immer gelagerte Akzente“ setzen, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. „Die Frage, wie die Dinge künftig juristisch geregelt werden müssen, wird auf der Agenda am 7. Dezember einer der Top-Punkte sein, weil der Sport derzeit aus meiner Sicht zu sehr in der Defensive ist“, meinte der Präsident des Deutschen Skiverbands. „Wir erklären immer nur, warum Dinge nicht machbar oder umsetzbar sind. Dabei geht vollkommen verloren, dass in der praktischen Umsetzung des Anti-Doping-Kampfes hervorragende Arbeit in Deutschland geleistet wird.“
Wichtig war dem DOSB aber bislang vor allem, dass die Sportgerichtsbarkeit nicht unter einem Straftatbestand Doping im Gesetzbuch leidet. Deshalb zählte der Verband unter seinem inzwischen zum Präsidenten des Internationalen Olympischen Komitees aufgestiegenen Chef Thomas Bach noch klar zu den Gegnern eines solchen Gesetzes. Das Argument: Mit dem Arzneimittelgesetz sei das geregelt. Seit gut einem Monat bröckelt der Widerstand aber. Nach der Sportministerkonferenz im September sagte DOSB-Generaldirektor Michael Vesper: „Wir sind jederzeit offen für sinnvolle gesetzliche Verschärfungen, die dem Anti-Doping-Kampf dienen.“
Womöglich könnten dann auch Hintermänner wie Ärzte schärfer angepackt werden. Denn dass die Mediziner bei Gerolsteiner wohl alles andere als sauber waren, vermutet auch das Landgericht Stuttgart. Dass etwa Ernst Jakob, Leiter der Sportklinik Hellersen in seiner Weihnachtspost an das Team schrieb, zentraler Punkt der medizinischen Arbeit für das kommende Jahr werde die Nachweisbarkeit von Epo und Blutdoping sein, verwunderte den Richter. „Das ist nicht das, was man in einem dopingfreien Team als Weihnachtsbotschaft erwarten würde.“
Nicht zuletzt, weil das Doping-Klima im Team „doch eher freundlich“ gewesen sei, wurde Schumacher von dem Vorwurf freigesprochen, seinen ehemaligen Teamchef Hans-Michael Holczer um Gehalt betrogen zu haben. Denn Schumachers These, Holczer habe von Doping gewusst und könne daher auch nicht durch Leugnen in einem konkreten Gespräch betrogen worden sein, sei „nicht zu widerlegen“.
In Erinnerung bleiben nach 202 Tagen zwischen Prozessauftakt und Urteil daher vor allem zwei Punkte: Wer lügt, betrügt nicht zwangsläufig. Und wer auch Lügner in Deutschland zusätzlich zu Sperren in ihrer Sportart bestrafen will, braucht ein Gesetz dafür.