USADA fordert Ablehnung von Armstrong-Klage

Berlin (dpa) - Im Rechtsstreit mit Lance Armstrong hat die US-Anti-Doping-Agentur (USADA) gefordert, auch die zweite Klage des siebenmaligen Tour-de-France-Siegers abzuweisen.

Dies berichtet das Online-Portal „cyclingnews.com“. Armstrong war vor einem Amtsgericht im texanischen Austin mit einer ersten Klage gescheitert und hatte in der vorigen Woche eine überarbeitete und gekürzte Version vorgelegt. Er wehrt sich gegen Dopingvorwürfe, die zu einer lebenslangen Sperre und zur Aberkennung einiger Tour-Siege führen könnten.

Die USADA sprach von 30 verschiedenen Behauptungen in der Klage, die nicht durch Fakten belegt seien. Dazu zähle Armstrongs Argument, die USADA habe nicht das Recht, über ihn zu urteilen. Dem widersprach Agenturchef Travis Tygart mit Hinweis auf entsprechende Dokumente aus dem Jahr 2005. Armstrong habe „klar verstanden, dass er Teil des USADA-Protokolls war, einschließlich des Ergebnismanagements und der Regeln für die Rechtsprechung“.

Eine gerichtliche Anhörung ist für den 10. August angesetzt. Sollte Armstrong erneut scheitern, müsste er binnen drei Tagen entscheiden, ob er ein Schiedsgericht anruft. Die USADA hatte Armstrong in der vorigen Woche 30 Tage mehr Zeit für eine Stellungnahme eingeräumt. Dadurch hat auch der zuständige Richter mehr Zeit, sich mit der Klage zu beschäftigen. „Würden wir diesen Fall nicht vorbringen, würden wir uns der Vertuschung von Dopingbeweisen mitschuldig machen und keine gute Arbeit im Namen jener machen, die wir schützen sollen“, erklärte Tygart.