Landgericht hört Olympia-Seglerinnen und DSV an

Hamburg (dpa) - Im Streit um die Olympia-Nominierung der deutschen 470er-Seglerinnen hat das Hamburger Landgericht die Parteien drei Stunden lang angehört.

Die Mannschaft Tina Lutz/Susann Beucke (Bergen/Kiel) hatte im März einen Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen den Deutschen Segler-Verband (DSV) gestellt, um für einen Olympia-Start vorgeschlagen zu werden.

Das Duo will den Verband nach seiner umstritten verlorenen sportlichen Ausscheidung dazu zwingen, sie ebenso wie ihre siegreichen Rivalinnen Kathrin Kadelbach und Friederike Belcher beim Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) zur Nominierung vorzuschlagen. Kadelbach/Belcher hatten in der nationalen Qualifikation mit einem Punkt Vorsprung gewonnen und damit das London-Ticket gelöst. Lutz/Beucke fühlen sich aufgrund von geänderten Rahmenbedingungen im Verlauf der dreiteiligen Ausscheidung unfair behandelt und wünschen sich nun eine DOSB-Entscheidung.

Das Gericht wird am 25. April eine Entscheidung über die beantragte Einstweilige Verfügung treffen. „Wir glauben, dass es gut für uns gelaufen ist“, sagte DSV-Präsident Rolf-Otto Bähr. Der Anwalt von Lutz/Beucke, Michael Lehner, kommentierte die Anhörung so: „Dass wir moralisch richtig liegen, davon bin nach dieser Verhandlung mehr denn je überzeugt. Aber wir haben einen harten Stand.“