Lutz/Beucke kämpfen vor Gericht um Olympia-Startplatz

Hamburg (dpa) - Die 470er-Seglerinnen Tina Lutz und Susann Beucke kämpfen vor Gericht um ihre Nominierung für die Olympischen Spiele.

„Nachdem der DSV einer sportlichen Regelung vor einem Sportschiedsgericht nicht zustimmen wollte, sind wir nun gezwungen, mit einer Einstweiligen Verfügung vor einem ordentlichen Gericht zu kämpfen“, sagte Beucke der Nachrichtenagentur dpa.

Das Duo aus Bergen und Strande bei Kiel stellte bereits beim Hamburger Landgericht einen Antrag auf Einstweilige Verfügung. Die junge Mannschaft wehrt sich gegen den aus ihrer Sicht nicht regelkonformen Ablauf der nationalen Olympia-Ausscheidung.

In der dreiteiligen Qualifikationsserie war es beim Finale während der Weltmeisterschaft im Dezember vor Perth zu unschönen Szenen gekommen. Die bis dahin knapp Führenden Kathrin Kadelbach/Friederike Belcher hatten sich in der zweiten WM-Hälfte vor allem darauf konzentriert, Lutz/Beucke abzublocken und so den eigenen Vorsprung hauchdünn gerettet.

Im Anschluss hatte der Deutsche Segler-Verband (DSV) dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) Kadelbach/Belcher zur Nominierung vorgeschlagen. In einem Krisengespräch mit den beteiligten Seglerinnen, ihren Anwälten und den Verbandsvertretern konnte keine Einigung erzielt werden.

Lutz/Beucke wollen ebenfalls nominiert werden, „so dass der DOSB am grünen Tisch für oder gegen uns entscheiden oder alternativ einen sportlichen Stichentscheid bei der nächsten Weltmeisterschaft anordnen kann“. Die WM findet im Mai vor Barcelona statt.

Konkurrentin Kadelbach befürwortet sogar den juristischen Weg: „Ich glaube, es ist gut, wenn das jetzt vor Gericht geht. Die Sache wurde bereits beim Weltseglerverband und DSV für uns entschieden und nun dann auch vor Gericht.“ Ein Zeitpunkt für die gerichtliche Entscheidung über den Antrag liegt noch nicht vor.