Pechstein-Klage gegen DESG: „Astronomische Höhe“

Kemer (dpa) - Claudia Pechstein lässt im Kampf um ihren Ruf nicht locker: Noch in diesem Jahr will die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin den deutschen Verband DESG auf Schadensersatz in „astronomischer Höhe“ verklagen, kündigte die Berlinerin an.

„Diese Summe muss utopisch sein. Mein Leben wurde komplett zerstört. Wie will man das wieder gutmachen?“, sagte die 39-Jährige im türkischen Kemer, wo sie bei der Veranstaltung „Champion des Jahres“ mit anderen deutschen Spitzensportlern Urlaub macht.

Von der Klage erhofft sich Pechstein ein positives Urteil, mit dem sie dann gegen den Weltverband (ISU) vorgehen will. Die ISU hatte Pechstein im Februar 2009 wegen erhöhter Blutwerte mit einem indirekten Dopingbeweis für zwei Jahre gesperrt. Ende Oktober will Pechstein, die stets ihre Unschuld beteuerte und auf eine vererbte Blutanomalie verweist, auf einer Pressekonferenz in Berlin die Details der angestrebten Klage erläutern. Die Klageschrift werde 500 bis 600 Seiten umfassen.

„Wir müssten eine Klage weiterreichen, denn wir haben das Urteil gegen Pechstein nicht gesprochen“, sagte DESG-Präsident Gerd Heinze der Nachrichtenagentur dpa und äußerte sogar Verständnis für ihr Verhalten. DESG-Sportdirektor Günter Schumacher nannte den Fall Pechstein einen „Abenteuerroman mit vielen spannenden Kapiteln“, der noch Etliches nach sich ziehen würde.

Die jüngste Offensive Pechsteins in dem mittlerweile schon mehr als zwei Jahre dauernden Justiz-Marathon ist der nächste Versuch, ihren Namen reinzuwaschen. Bisher war sie in allen rechtlichen Instanzen bis hin zum internationalen Sportgerichtshof CAS gescheitert. „Die Klagesumme wird in die Geschichte eingehen. Da wir den Rechtsweg einhalten müssen, müssen wir dort klagen, wo der Schaden entstanden ist, also in Deutschland“, erläuterte Pechsteins Lebensgefährte Matthias Große. Die DESG habe aber nichts zu befürchten. Auf sie habe man es nicht abgesehen: „Wir wollen niemanden zerstören. Wir brauchen aber das Urteil, um dann die ISU belangen zu können.“

Anfang September hatte die erfolgreichste deutsche Winter-Olympionikin Selbstanzeige unter anderem bei der ISU und DESG wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Anti-Doping-Regularien gestellt. Pechstein behauptet, ihre Retikulozytenwerte seien nach wie vor vergleichbar hoch wie die, die 2009 zu ihrer Sperre geführt hatten. Die ISU habe inzwischen auf ihre Anzeige reagiert, eine Kopie des ISU-Schreibens an die DESG liege ihr vor. „Dort steht, dass für die ISU der Fall abgeschlossen ist“, erklärte Pechstein, die durch die Selbstanzeige auf eine Neuverhandlung ihres Dopingfalls und einen Freispruch hofft.

In dem ISU-Schreiben an die DESG stehe, so Pechstein, dass sie nun lebenslang mit diesen hohen Werten starten dürfe, obwohl ISU und CAS geurteilt hatten, dass diese Werte nur durch unerlaubte Manipulation entstanden sein können.

Am Ende ihrer Ausführungen stellte Pechstein einen gewagten Vergleich an. Der spektakuläre Freispruch der Amerikanerin Amanda Knox sei ein gutes Beispiel für die Maßgabe „Im Zweifel für den Angeklagten“, der bei ihr selbst jedoch keine Anwendung gefunden habe. „Das ist auch ein absoluter Sieg für mich gewesen, das habe ich mir live im Fernsehen angeschaut“, sagte Pechstein. Ein Geschworenengericht hatte Knox in der umbrischen Stadt Perugia in zweiter Instanz freigesprochen. Die Amerikanerin war für die Ermordung der britischen Studentin Meredith Kercher im Jahr 2007 in einem Indizienprozess zu 26 Jahren Haft verurteilt worden.