Pechstein-Urteil: Wie geht es juristisch weiter?
München (dpa) - Das Oberlandesgericht hat sein Urteil gefällt, doch zu Ende ist der Fall Pechstein damit noch lange nicht. Die unterlegene Seite, der Eislauf-Weltverband ISU, hat umgehend Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) angekündigt.
Der Verband hat nun drei Monate Zeit, seinen Einspruch zu begründen. Danach wird die Revisionsschrift der Gegenseite zugestellt. Diese hat dann ihrerseits drei Monate Zeit, ihre Sicht schriftlich darzulegen. Wenn die Einspruchsfristen jeweils ausgeschöpft werden, wird sich der BGH nicht vor September/Oktober 2015 mit dem Fall beschäftigen.
Bis zu diesem Zeitpunkt soll in Deutschland das neue Anti-Doping-Gesetz verabschiedet sein, dessen Paragraf 11 die Sportler verpflichten wird, sich der Sportschiedsgerichtsbarkeit zu unterwerfen. Claudia Pechstein hat im Fall der Verabschiedung dieses Gesetzes bereits angekündigt, vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen, weil der Paragraf das Grundrecht der Sportler verletzt, sich in Streitfällen auch an ein ordentliches Gericht wenden zu können.