Pechsteins BGH-Auftritt: „Schockwellen für Sportgerichte“
Berlin (dpa) - Die „New York Times“ schreibt von erwarteten „Schockwellen“ für die Sportgerichte, Experten vergleichen die mögliche Entscheidung im ersten Doping-Prozess vor dem Bundesgerichtshof (BGH) schon mit dem Bosman-Urteil im Profifußball.
Der Rechtsstreit zwischen Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein und dem Eislauf-Weltverband ISU vor dem höchsten deutschen Zivilgericht könnte Wirkung weit über Karlsruhe hinaus haben. Die ISU hatte im Januar 2015 den Prozess am Oberlandesgericht München verloren und wandte sich mit ihrer Revision an den BGH, wo vor dem Kartellsenat ab 11.00 Uhr eine Verhandlung mit möglicherweise historischer Tragweite stattfindet.
Die 44 Jahre alte Berlinerin will nicht nur ihre Chance auf fünf Millionen Euro Schadenersatz für ihre Dopingsperre ohne positiven Befund erhöhen, sondern damit die internationale Sportgerichtsbarkeit auf den Kopf stellen. „Normalerweise rechne ich immer mit dem Schlimmsten, weil ich vor Gericht inzwischen öfter mal verarscht worden bin. Diesmal bin ich aber guter Dinge“, meinte Pechstein, der seit Wochen der extreme Druck vor dem richtungweisenden Prozess anzumerken ist. Sie habe schon schlaflose Nächte gehabt, viele Tränen seien geflossen, schilderte Matthias Große die extrem angespannte nervliche Lage seiner Lebensgefährtin.
Rückenwind erhält Pechstein durch Sportrechtler. „Das OLG-Urteil halte ich für richtig. Und richtige Urteile sollten auch vor dem BGH halten“, sagte Michael Lehner der Deutschen Presse-Agentur. „Sportgerichte bleiben unersetzbar, aber sie müssen ausgewogener entscheiden“, forderte der Heidelberger und forderte Reformen im internationalen Sportgerichtshof. Es könne nicht sein, dass der Vorsitzende Richter vom CAS selbst bestimmt wird und Urteile der Zustimmung des CAS-Generalsekretärs obliegen.
Sein Kollege Mario Merget von der Berliner Kanzlei CMS Hasche Sigle, der seine Dissertation zum Sportrecht schrieb, hält ein Urteil pro Pechstein gleichfalls für realistisch. Er warnt aber, dass dann „durch die Wahlmöglichkeit zwischen Sport- und Zivilgerichten eine einheitliche Doping-Rechtssprechung auf Jahre kompliziert“ würde.
Seit 2009 war Pechstein vor Sportgerichten und dem Schweizer Bundesgericht unterlegen, nun geht es vor der höchsten Zivilgerichts-Instanz Deutschlands um die Neuaufnahme des Falles vor dem OLG München. „Uns geht es darum zu zeigen, dass Sportler nicht Menschen zweiter Klasse sind“, bekräftigte Rechtsbeistand Thomas Summerer, der gemeinsam mit BGH-Anwalt Gottfried Hammer die 40 Seiten umfassende Revisions-Erwiderung aufsetzte. „Ich war nie ganz pessimistisch, aber die Ausgangslage war verkorkst durch unsägliche Entscheidungen der Schweizer Sportgerichte. In der Schweiz werden die Sportverbände auf Händen getragen, was man an den jahrzehntelangen Privilegien für die FIFA gut sehen kann“, bekräftigte Summerer.
„Dieses Urteil wird Geschichte schreiben“, ist Summerer sicher. „Wenn Claudia gewinnt, heißt das aber nicht, dass die Sportgerichtsbarkeit tot ist. Es wird die Sportgerichtsbarkeit nicht zerstören, aber grundlegend reformieren“, sagte der Münchner, der Sprinterin Katrin Krabbe vor 15 Jahren im Prozess gegen den Leichtathletik-Weltverband IAAF vertrat und 1,5 Millionen Mark für sie erstritt.
Historische Dimensionen erkennen auch die von der „New York Times“ befragten Experten im ersten Doping-Prozess des BGH. „Das wird einen ebensolchen Effekt haben wie die Bosman-Entscheidung“, sagte Richard Ings, der Ex-Leiter der australischen Anti-Doping-Agentur, dem Blatt. 1995 hatte die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Fall des belgischen Profis die Transfermodalitäten im Fußball revolutioniert. Mike Morgan, Mitbegründer von Morgan Sports Law erklärte, dass eine BGH-Entscheidung zugunsten der Sportlerin „definitiv Schockwellen durch die Sportschiedsgerichtsbarkeit“ senden würde.
Pechstein hatte im dpa-Interview erklärt, dass ihr längst „hinter vorgehaltener Hand“ von der ISU-Spitze bestätigt worden sei, dass „man sich geirrt hat. Doch niemand hat den Mut, diesen kapitalen Fehler offiziell einzugestehen.“ Die ISU hatte Pechstein 2009 per indirektem Beweis gesperrt, weil sie ihre schwankenden Blutwerte als Indiz für Doping einschätzte. Vor drei Jahren führten internationale Hämatologen den Nachweis, dass ihre Retikulozytenwerte durch eine geerbte Anomalie begründet sind.