Straßenbaubeiträge sind ungerecht

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Es könnte alles so einfach sein. Die Landesregierung entschließt sich zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (Strabs), wie andere Bundesländer es bereits vollzogen haben.

Dadurch entfällt in den Kommunen ein erheblicher Veraltungsaufwand, der laut Aussage von Herrn Slawig bereis jetzt kaum erledigt werden kann und zusätzliche Stellen werden bei der prekären Haushaltssituation nicht genehmigt werden.

Die Ängste von Herrn Slawig sind unbegründet. Bei einer Abschaffung der Strabs muss doch die Stadt Wuppertal nicht auf die von den Bürgern entrichteten Beiträge verzichten, denn dann würde das Land NRW für einen entsprechenden Ausgleich sorgen.

Es gibt keinen Zweifel daran, dass die Strabs die unsozialsten und ungerechtesten Beiträge sind, die von einer Kommune eingefordert werden.

Dazu gibt es inzwischen genügend Ausführungen von Bürgerinitiativen, dem Bund der Steuerzahler NRW und Verbänden, aber anscheinend sind die Politiker der Regierungsparteien CDU und FDP für diese Argumente taub auf beiden Ohren.

Und immer wieder wird von Gegnern der Abschaffung behauptet, dass eine gut ausgebaute Straße zu einem höheren Wert von Grundstücken und Gebäuden beiträgt. Das ist ganz und gar nicht der Fall und deswegen ein fadenscheiniges Argument, mit dem immer wieder versucht wird, den Eigentümern einen Vorteil der Strabs vorzugaukeln.

Noch ist die Absichtserklärung der CDU und FDP kein Gesetz! In der Zeit der Gesetzesberatungen werden sich die existierenden und sicher auch neu enstehenden Bürgerinitiativen mit allen demokratischen Mitteln gegen die beabsichtigte halbherzige Lösung zur Wehr setzen.

Unterstützt werden sie durch den Bund der Steuerzahler, der in einer Volksinitiative fast 500 000 Unterschriften für eine Abschaffung der Strabs erhalten hat. Das ist ein deutliches Votum der Bürger dieses Landes.

Die regierenden Parteien würden gut daran tun, diesem Bürgerwillen zu folgen. Die nächsten Kommunalwahlen sind 2020 und dann folgen die Landtagswahlen 2022.

Bis dahin werden die Betroffenen eine in die falsche Richtung gehende Entscheidung nicht vergessen haben und diese dann mit ihrer Wählerstimme bewerten.

Otto Grochtdreis, per Mail an die Redaktion