Auflagen für „DSK“: Nur Arzt und Kirche

New York (dpa) - Dominique Strauss-Kahn darf seine künftige Wohnung in Manhattan nur für Kirche und Arzt und nach Anmeldung verlassen. Das geht aus den Auflagen für seine Freilassung hervor, die das Gericht am Freitag in New York veröffentlichte.

Gut 24 Stunden nach dem Beschluss des State Supreme Court war der Franzose, dem versuchte Vergewaltigung vorgeworfen wird, aus der Haft entlassen worden. Vier Tage hatte er auf der Gefängnisinsel Rikers Island im New Yorker East River in einer Einzelzelle gesessen.

Strauss-Kahn muss als Kaution dem Papier zufolge sechs Millionen Dollar (4,2 Millionen Euro) hinterlegen; eine davon in bar, die anderen fünf Millionen als Bankbürgschaften. Die von seiner Frau angemietete Wohnung darf er nur für Besuche beim Arzt oder den Gang zur Kirche verlassen, eine Ausnahme bilden nur Konsultationen beim Gericht oder seinen Anwälten. Mindestens sechs Stunden vorher muss er anmelden, dass er die Wohnung verlassen will. Ursprünglich waren sogar 24 Stunden gefordert worden.

Strauss-Kahn musste zudem alle Reisedokumente abgeben, inklusive seines Diplomatenpasses von den Vereinten Nationen. Seine Wohnung wird rund um die Uhr mit Videokameras überwacht. Und: Ständig wird der Franzose von mindestens einem Wächter begleitet, der bewaffnet sein muss. Für diese Maßnahmen ist ein privates Unternehmen zuständig. Die Kosten muss Strauss-Kahn tragen.