Beobachtung von Linke-Abgeordnetem verfassungswidrig

Karlsruhe (dpa) - Mehr als 25 Jahre lang wurde Bodo Ramelow vom Verfassungsschutz beobachtet - obwohl er seit 1999 Abgeordneter war. Jetzt entschied das Bundesverfassungsgericht: Das war rechtswidrig.

Parlamentarier sind fortan besser vor Überwachung geschützt.