Bundesfinanzhof-Präsident sieht höhere Steuermoral

München (dpa) - Konten in der Schweiz oder Luxemburg, Zinseinnahmen am Fiskus vorbei - in jüngster Zeit haben Fälle prominenter Steuerhinterzieher bundesweit Schlagzeilen gemacht. Insgesamt attestiert Rudolf Mellinghoff, der Präsident des Bundesfinanzhofes, den Deutschen aber eine höhere Steuermoral.

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„Wir haben heute ein ganz anderes Steuerbewusstsein als noch vor 20 Jahren“, sagte BFH-Präsident Mellinghoff bei der Vorstellung des Jahresberichts des höchsten deutschen Steuergerichts.

Es sei den meisten Menschen bewusst, dass „Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt ist, sondern strafbares Unrecht“. Zu aktuellen Fällen wollte er sich nicht äußern. Auch ob bei Steuervergehen eine vor Strafe schützende Selbstanzeige das richtige Mittel sei, wollte der BFH-Präsident nicht sagen. Das sei am Ende eine politische Frage, die er auch gerne den Politikern überlassen wolle, sagte Mellinghoff.

Er wies aber darauf hin, dass die Selbstanzeige in Deutschland eine lange Tradition habe, die rund 150 Jahre zurückreiche. Wenn an diesem Instrument festgehalten werden solle, müsse der rechtliche Rahmen aber so gestaltet sein, dass sie für Bürger ohne größere Probleme anwendbar ist. Dabei gebe es in manchen Fällen durchaus Schwierigkeiten, die Politik habe das aber inzwischen erkannt.

Der Bundesfinanzhof ist das höchste Steuergericht in Deutschland, dessen Urteile meist über den Einzelfall hinaus relevant sind. Im vergangenen Jahr entschieden die Richter 3046 Verfahren, einige mehr als 2012. Dennoch geht dem Gericht die Arbeit nicht aus: derzeit warten noch rund 2500 Verfahren auf ihr Ende. Im Durchschnitt müssen sich Streitende etwa acht Monate bis zu einer Entscheidung gedulden.

Besonders gründlich wird sich der BFH in diesem Jahr einmal mehr mit Steuerfragen rund um das häusliche Arbeitszimmer befassen. Vor allem die Frage, ob die Kosten für so einen Raum auch anteilig angerechnet werden können, beschäftigt das Gericht. Und zwar so sehr, dass der neunte Senat des BFH die Sache dem Großen Senat zur Entscheidung vorgelegt hat. Der tagt nur, wenn er angerufen wird. Der Ausgang ist offen, dürfte aber viele Steuerzahler betreffen.