Bundesregierung sieht Parlament am Zug

Berlin (dpa) - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht hat die Bundesregierung auf die Zuständigkeit des Bundestags verwiesen. „Das Wahlrecht liegt traditionell in der Hoheit des Parlaments“, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Georg Streiter am Mittwoch in Berlin.

„Wie eine konkrete neue gesetzliche Regelung ausgestaltet wird, prüft und entscheidet der Deutsche Bundestag in eigener Zuständigkeit.“ Ein Sprecher des Innenministeriums ließ offen, was passieren würde, wenn bis zur nächsten Bundestagswahl im Herbst 2013 kein neues Wahlrecht vorliegen sollte. „Wir gehen davon aus, dass bis dahin ein gültiges Gesetz vorliegt.“