Karlsruhe: Wahlrecht ist verfassungswidrig

Karlsruhe (dpa) - Die Geduld der Karlsruher Richter ist am Ende: Ohne Übergangsfrist erklären sie zentrale Bestimmungen des Wahlrechts für ungültig. Damit gibt es kein wirksames Recht für Bundestagswahlen.

Die Politik muss sich beeilen: Spätestens im Oktober 2013 muss gewählt werden.