Spanische Verfassung Der Artikel 155
Barcelona (dpa) - Der Artikel 155 der spanischen Verfassung wird wegen seiner Schärfe auch als „nukleare Option“ bezeichnet. Er besagt, dass die Regionalregierungen des Landes dazu verpflichtet sind, die Verfassung und das allgemeine Interesse Spaniens einzuhalten.
Tut eine der 17 autonomen Regionen dies nicht, kann die Regierung in Madrid die Regionalregierung entmachten. Der Artikel berechtigt die Zentralregierung, die „erforderlichen Maßnahmen“ zu ergreifen, um die autonome Gemeinschaft „zur zwingenden Erfüllung dieser Verpflichtungen und zum Schutz besagten Allgemeininteresses anzuhalten“.
Welche Maßnahmen konkret ergriffen werden können, ist im Artikel nicht festgelegt. „Um die vorgesehenen Maßnahmen (...) umzusetzen, kann die Regierung allen Behörden der autonomen Gemeinschaften Anweisungen geben“, heißt es im 2. Absatz des Verfassungsartikels. Welche Weisungen dies genau sein könnten, müsste zunächst festgelegt werden. Theoretisch wäre auch ein militärisches Eingreifen möglich. Dieses halten Beobachter aber bisher für unwahrscheinlich.