Der französische Präsident: Mehr Macht geht kaum

Paris (dpa) - Der französische Präsident gilt als das mächtigste Staatsoberhaupt Europas. Zuweilen wird er auch als „Monarch auf Zeit“ bezeichnet. Legitimiert wird seine Machtfülle in der Verfassung der 1958 von Charles de Gaulle gegründeten V. Republik und begründet mit der Wahl durch das Volk.

Der auf fünf Jahre gewählte Präsident ist Chef der Exekutive. Er leitet die Kabinettssitzungen und bestimmt so auch tägliche Regierungsgeschäfte. Der Premierminister wird vom Präsidenten ernannt. Außerdem kann der Präsident das Parlament jederzeit auflösen und Wahlen anordnen. Er selbst kann nicht abgewählt werden.

Die Außen- und Sicherheitspolitik fällt traditionell in seine Zuständigkeit. Als Oberbefehlshaber der Streitkräfte entscheidet er auch über den Einsatz von Atomwaffen. Juristisch genießt er Immunität, solange er im Amt ist.

Die innenpolitischen Befugnisse des Präsidenten werden deutlich geschwächt, wenn das gegnerische Lager in der Nationalversammlung eine Mehrheit hat und deswegen den Regierungschef stellen kann. Eine derartige „Kohabitation“ gab es zuletzt von 1997 bis 2002 mit dem Konservativen Jacques Chirac als Präsidenten und dem Sozialisten Lionel Jospin als Premierminister.

Mit seiner großen Machtfülle gilt das französische Staatsoberhaupt als Gegenentwurf zum deutschen Bundespräsidenten. Das Grundgesetz weist dem obersten Repräsentanten zwar viele Aufgaben zu, aber deutlich weniger politische Befugnisse. Er soll sein Amt unparteiisch führen, ist jedoch nicht auf repräsentative Aufgaben beschränkt. Als Sarkozys Pendant auf deutscher Seite gilt Bundeskanzlerin Angela Merkel. Sie ist aber wesentlich abhängiger von Parlament und Partei als der französische Präsident.