Der Paragraf 184 b ahndet Vergehen wegen Kinderpornografie

Verden (dpa) - Die Strafbarkeit von Kinderpornografie wurde in den vergangenen Jahren schrittweise verschärft. Zuletzt wurde im Dezember eine Änderung des Paragrafen 184 b („Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften“) des Strafgesetzbuches beschlossen.

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Demnach droht für die Beschaffung von kinderpornografischem Material eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Die Novelle ist zum Teil eine Reaktion auf die Affäre um den ehemaligen SPD-Politiker Sebastian Edathy. Für Edathys Prozess hat die Reform keine Auswirkungen. In seinem Verfahren wird das zur Tatzeit zwischen November 2013 und Februar 2014 geltende Strafmaß angelegt. Dies sieht eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor.