Über sieben Jahre Der Streit zwischen YouTube und Gema
München/Hamburg (dpa) - Über sieben Jahre stritten YouTube und die Rechte-Verwertungsgesellschaft Gema. Die Nutzer der Videoplattform in Deutschland bekamen dort zum Teil den Großteil der gerade populärsten Videos nicht zu sehen.
Eine Chronologie:
31. März 2009: Die Nutzer bekommen den Lizenzstreit zwischen Gema und YouTube zu spüren. Die Videoplattform sperrt zahlreiche Clips, nachdem ein vorläufiger Vertrag ausläuft. Ein zentraler Streitpunkt sind Videos, vor denen keine Werbung geschaltet wird. Die Gema schlug in einem ersten Angebot eine Abgabe von einem Euro-Cent pro Abruf vor. Die Google-Tochter YouTube will grundsätzlich nur eine Erlösbeteiligung bei Clips mit Werbung zahlen.
10. Mai 2010: Die Gema bricht die Verhandlungen mit YouTube ab und fordert, rund 600 „illegal genutzte“ Musiktitel zu löschen oder den Abruf aus Deutschland zu sperren.
27. August 2010: In einer ersten Gerichtsentscheidung scheitert die Gema mit einem Eilantrag beim Hamburger Landgericht. Sie wollte YouTube per einstweiligen Verfügung untersagen lassen, 75
Musikstücke zugänglich zu machen.
20. April 2012: Das Landgericht Hamburg entscheidet, dass YouTube keine Videos zeigen darf, an denen die Verwertungsgesellschaft
Gema Urheberrechte geltend macht. Zugleich folgte das Gericht der Position von Google, YouTube sei lediglich eine technische Plattform und für die Inhalte seien die Nutzer verantwortlich. Beide Seiten gehen in Berufung.
10. Januar 2013: Die Gema fordert 1,6 Millionen Euro Schadenersatz und zieht vor die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt. Dort solle die Angemessenheit der von ihr geforderten Mindestvergütung neutral geprüft werden. Zugleich fordert die Gema Google in einer Abmahnung auf, ihr in den Sperrtafeln zu den gesperrten Videos nicht die Verantwortung dafür zu geben.
6. Dezember 2013: Google startet in Deutschland einen Musik-Streamingdienst, für den auch eine Einigung mit der Gema über Lizenzgebühren ausgehandelt wurde.
10. Januar 2016: Nach dem Münchner Landgericht weist auch das Oberlandesgericht die Schadenersatzklage der Gema mit dem Streitwert von 1,6 Millionen Euro ab.
1. November 2016: Gema und YouTube geben eine Lizenzvereinbarung bekannt. Die gesperrten Videos werden freigeschaltet.