Fragen und Antworten Die Sache mit der Satzung: Warum Nahles warten muss

Berlin (dpa) - Es klang nach einem simplen Plan. Der scheidende SPD-Chef Martin Schulz kündigte an, den Vorsitz an Fraktionschefin Andrea Nahles zu übergeben. Eigentlich Anfang März.

Foto: dpa

Doch es kam die Idee auf, dass Nahles schon vorher kommissarisch übernehmen solle, um bereits in den entscheidenden Wochen des SPD-Mitgliederentscheids über die große Koalition (GroKo) an der Spitze zu stehen. Dagegen gab es nun Widerstand: aus Landesverbänden, von GroKo-Gegnern und Juristen in und außerhalb der Partei. Und plötzlich tauchte noch eine Gegenkandidatin aus der dritten Reihe auf: die Flensburger Oberbürgermeisterin Simone Lange. Einige Fragen und Antworten.

Was sind die Einwände gegen einen vorzeitigen Stabwechsel an Nahles?

Die Gegner des Vorhabens beklagen zum einen, die Führungsfrage dürfe nicht in kleinen Zirkeln ausgekungelt werden - von oben, ohne Mitsprache der Basis. Zum anderen haben sie rechtliche Bedenken: Nahles sei nicht stellvertretende Parteivorsitzende und nicht mal Mitglied des Vorstands. Dass sie kommissarisch die Führung übernehmen solle, sei mit der SPD-Satzung daher nicht vereinbar. Daher übernimmt nun der dienstälteste SPD-Vize, Hamburgs Regierungschef Olaf Scholz. Nahles kandidiert auf einem Sonderparteitag am 22. April in Wiesbaden - womöglich wird es weitere Gegenkandidaten neben Simone Lange geben.

Was sagt denn die Satzung der Partei?

Im Organisationsstatut - wie die Satzung bei der SPD heißt - ist festgelegt, dass im Fall des Rückzugs eines Vorsitzenden ein Parteitag innerhalb von drei Monaten einen Nachfolger wählen muss. Was in der Übergangszeit passiert, ist dort nicht genau geregelt. Die Kritiker des Nahles-Schnellverfahrens argumentieren aber, in der Satzung sei niedergeschrieben, dass der Parteichef mehrere Stellvertreter habe - und deren ureigenste Aufgabe sei es, den Vorsitzenden zu vertreten, wenn dieser ausfalle. Dass stattdessen eine Person, die weder Parteivize noch Mitglied der Spitzengremien sei, die Aufgabe übernehme, sei in der Satzung nicht vorgesehen.

Was ist denn in bisherigen Fällen beim vorzeitigen Rückzug eines SPD-Chefs passiert?

Seit Gründung der Bundesrepublik gab es nur zwei vergleichbare Fälle - aber noch nie wurde jemand kommissarisch SPD-Chef, der nicht einen Stellvertreterposten innehatte. Da war das Drama vom Schwielowsee vor knapp zehn Jahren: Im Streit um die Kanzlerkandidatur trat Kurt Beck damals als SPD-Chef zurück. Frank-Walter Steinmeier übernahm vom 7. September bis 18. Oktober 2008 kommissarisch. Er war zu dem Zeitpunkt stellvertretender SPD-Chef. Am 18. Oktober wurde dann auf einem Sonderparteitag Franz Müntefering zum neuen SPD-Chef gewählt, Steinmeier wurde Kanzlerkandidat. Auch Johannes Rau war vom 3. Mai bis 25. Juni 1993 kommissarisch Vorsitzender - nach dem Rücktritt von Björn Engholm im Zuge der Barschel-Affäre. Anders als Nahles heute gehörte er aber als Vizevorsitzender ebenfalls dem Vorstand an.

Und gab es schon einmal eine Kampfkandidatur?

Eine direkte nach SPD-Angaben nicht. Der spektakulärste Fall war 1995 in Mannheim, als der Parteilinke Oskar Lafontaine Rudolf Scharping stürzte, Scharping zog schließlich zurück und trat nicht an. Begleitet wurde der „Putsch“ von einer fulminanten Rede der damaligen Juso-Chefin Nahles, Lafontaine nannte Nahles mal ein „Gottesgeschenk“ für die SPD. Und: 1993 gab es eine Mitgliederbefragung, bei der sich Scharping gegen Heidemarie Wieczorek-Zeul und Gerhard Schröder durchsetzte. Scharping wurde dann auf einem Parteitag gewählt.

Belastet das Führungschaos das anstehende Mitgliedervotum der SPD?

Die Einschätzung mit Blick auf Rückmeldungen von der Basis ist, dass das Chaos die Zustimmung zum Koalitionsvertrag mit CDU/CSU befördern könnte. Als Disziplinierung quasi: Denn bei Neuwahlen in dieser Lage könnte die AfD die SPD überflügeln. Aber die Personalfragen überlagern alles, die Inhalte des Vertrages rücken - zumindest bislang - in den Hintergrund. Das macht das Votum, das vom 20. Februar bis 2. März laufen wird, zum Wagnis. Die Basis könnte die Abstimmung als Ventil nutzen, um Frust über das Chaos der vergangenen Wochen abzuladen.