Dokumentation: Schlüsselpassagen des Untersuchungsberichts

Frankfurt/Main (dpa) - Vier Monate haben Anwälte Tausende Dokumente gesichtet, um Klarheit in den Skandal um das Sommermärchen 2006 zu bringen.

Die vom DFB beauftragte Kanzlei Freshfields legte einen Bericht vor - ein Destillat auf mehr als 300 Seiten. Die Deutsche Presse-Agentur dokumentiert einige Schlüsselstellen:

DAS UNTERSUCHUNGSMATERIAL

„Die Untersuchung erstreckte sich zunächst auf elektronische Datenbestände des Servers des OK WM 2006 sowie auf die aktuell auf den Servern des DFB gespeicherten Daten. (...) Insgesamt haben wir knapp 128 000 elektronische Dokumente und E-Mails durchgesehen. Davon haben wir 1695 Funde als relevant eingestuft.“

„Neben elektronischen Daten stand uns eine Vielzahl physischer Akten und Dokumente für die Durchsicht zur Verfügung. Zusätzlich zu Aktenbeständen aus dem DFB-Archiv haben wir z.B. Dokumente aus Gerichtsverfahren erhalten. Insgesamt haben wir den Inhalt von über 740 Aktenordnern gesichtet. In diesem Zusammenhang haben wir auch Überweisungen des OK WM 2006 sowie der DFB Wirtschaftsdienste GmbH ausgewertet. Dabei handelte es sich um Vorgänge, die 92 Aktenordner füllten. Insgesamt haben wir 1585 physische Dokumente als relevant identifiziert und berücksichtigt.“

BEFRAGUNGEN

„Seit Ende Oktober 2015 haben wir 31 gezielte Befragungen von 26 Personen durchgeführt. Für die Aufklärung zentrale Personen wie Franz Beckenbauer, Horst R. Schmidt, Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Stefan Hans konnten wir jeweils zweimal befragen. Andere wichtige Beteiligte wie Günter Netzer oder Fedor Radmann haben sich jedenfalls in einer Befragung geäußert.“

ZU DEN GRENZEN DER ERMITTLUNGEN

„Tatsächlich stießen unsere Ermittlungen aber auf Grenzen, da elektronische Daten fehlten, physische Akten und Dokumente für uns nicht zugänglich waren und Personen, die wir gerne befragt hätten, sich nicht äußern wollten oder konnten.“

„Innerhalb des DFB war es einzelnen Nutzern jederzeit möglich, Daten zu entfernen, die sich in ihrem Zugriff befanden. Des Weiteren waren einzelne Dateien mit Passwörtern geschützt, deren Entschlüsselung bis heute nicht möglich war.“

„Auch die beim DFB auffindbaren Unterlagen waren nicht vollständig. Ein Ordner zu Vorgängen, welche die FIFA im Jahr 2000 betreffen sollten, wurde allem Anschein nach im Juni 2015 ausgeliehen und konnte nicht mehr gefunden werden. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass frühere DFB-Mitarbeiter Akten nach ihrem Ausscheiden vernichtet haben. Manche Akten wurden oder werden privat verwahrt.“

DIE WEGE DES GELDES

„Nach dem Ergebnis unserer Untersuchung steht fest, dass die Zahlung in Höhe von EUR 6,7 Mio. im Jahr 2005 vom OK WM 2006 bewusst falsch deklariert worden ist. Sie war als Beitrag für die FIFA-Eröffnungsgala ausgewiesen, aber für Robert Louis-Dreyfus gedacht.“

„Die FIFA-Eröffnungsgala wurde am 12. Januar 2006 abgesagt. Eine Rückforderung des Betrags durch das OK WM 2006 erfolgte nicht.“

„Robert Louis-Dreyfus hatte im August 2002 ein Konto eröffnet, um einen Betrag in Höhe von CHF 10 Mio. an ein Konto einer Anwaltskanzlei im Schweizer Kanton Obwalden zu zahlen.“

„Die Schweizer Kanzlei überwies CHF 10 Mio. an ein Unternehmen in Katar. (...) Dieses Unternehmen soll nach Presseinformationen zum Einflussbereich von Mohamed bin Hammam gehören. (...) Er hat die Frage verneint, ob er einen Betrag in Höhe von CHF 10 Mio. in 2002 erhalten habe.“

„Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei der Zahlung in Höhe von EUR 6,7 Mio. um die Begleichung einer offenen Forderung von Robert Louis-Dreyfus handelte. Robert Louis-Dreyfus hatte im Jahr 2002 CHF 10 Mio. zur Verfügung gestellt.“

INDIZIEN FÜR STIMMENKAUF?

„Wir haben keinen Beweis für einen Stimmenkauf gefunden, können diesen aber auch nicht ausschließen.“

FRANZ BECKENBAUER

„Nach unseren Erkenntnissen wusste Franz Beckenbauer von der Existenz des CONCACAF-Vertrags, weil er ihn unterzeichnete. (...) Vor dem Hintergrund, dass Franz Beckenbauer erst im April 2000 gemeinsam mit Fedor Radmann in Trinidad & Tobago zu Besuch gewesen war, (...) halten wir die Behauptung von Franz Beckenbauer, dass er den Vertrag überhaupt nicht kenne, für eine Schutzbehauptung.“

„Insgesamt gehen wir davon aus, dass Franz Beckenbauer von der Unterzeichnung des CONCACAF-Vertrags unter dem Zustimmungsvorbehalt des DFB-Präsidiums wusste. Dass er sich mit den Details des Vertrags befasste und dessen Vertragsinhalt seinerzeit in allen Einzelheiten kannte, konnten wir hingegen nicht feststellen. Wir haben auch keine Hinweise darauf gefunden, dass er in die Erbringung oder Abrechnung von Leistungen, die im CONCACAF-Vertrag beschrieben wurden, eingebunden war.“

„Es bleibt rätselhaft, warum vier Tage vor Vergabe der WM 2006 nach Deutschland Franz Beckenbauer für den DFB und Jack Warner für die CONCACAF eine Vereinbarung unterzeichneten, die Jack Warner und der CONCACAF erhebliche Leistungen in Aussicht stellte.“