Faktencheck: Besteuerung von Renten

Berlin (dpa) - Im TV-Duell mit SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hat sich Angela Merkel (CDU) zur Besteuerung von Altersbezügen und dem Unterschied zwischen Pensionen und gesetzlicher Rente geäußert.

Dabei sagte sie einen Satz mit der Passage: „...denn diese Pensionen werden versteuert, das ist auch anders, als das bei der Rente ist ....“ Wie ist das zu beurteilen?

Merkels Satz ist zumindest ziemlich missverständlich, da er so aufgefasst werden kann, als würden Renten nicht besteuert. Diese Aussage aber wäre falsch. Denn seit 2005 wird eine Rentensteuer erhoben, die eine kleine, aber wachsende Gruppe Ruheständler trifft. Infolge des steigenden steuerpflichtigen Teils und von Rentenerhöhungen werden immer mehr Neurentner vom Fiskus belangt.

Das ist eine Folge des Alterseinkünftegesetzes. Danach werden Bezüge nach und nach - Neurentner-Jahrgang für Neurentner-Jahrgang - stärker steuerpflichtig. 2005 betrug der steuerpflichtigte Anteil 50 Prozent. Für den Rentner-Jahrgang 2012 liegt der Steuersatz dauerhaft bei 64 Prozent. Im Gegenzug werden die von Arbeitnehmern eingezahlten Rentenbeiträge über die Jahre immer stärker von der Einkommensteuer freigestellt.