Sondierungsgespräche Faktencheck: Familiennachzug - Sind 300.000 realistisch?
Berlin (dpa) - Der Streit über den Familiennachzug von Flüchtlingen mit subsidiärem, also eingeschränktem Schutzstatus ist ein zentraler Streitpunkt bei den Jamaika-Sondierungen. Die Grünen verlangen, den Familiennachzug für diese Gruppe ab März 2018 wieder zu erlauben.
Die Union sieht dafür keinen Spielraum. Sie warnt, dass in diesem Fall mehrere hunderttausende Menschen zusätzlich kommen könnten.
AUSSAGE: „Für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus sehe ich keine Möglichkeit, den Familiennachzug wieder zuzulassen. Das sind nämlich noch einmal 300.000 Personen, die solche Anträge stellen könnten“, sagt Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) der „Passauer Neuen Presse“.
BEWERTUNG: Zweifelhaft.
FAKTEN: Tatsächlich gehen die Schätzungen, wie viele Menschen ihren Angehörigen nach Deutschland folgen würden, wenn sie könnten, weit auseinander. Eine Prognose des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung kommt zu deutlich niedrigeren Zahlen als Kauder.
Grundsätzlich gilt: Asylsuchende, die in Deutschland Schutz bekommen, haben das Recht, Ehepartner und minderjährige Kinder nachzuholen. Für Flüchtlinge mit eingeschränktem Status hatte die große Koalition den Familiennachzug im März 2016 jedoch für zwei Jahre ausgesetzt.
Das IAB, die Denkfabrik der Bundesagentur für Arbeit, legte im Oktober eine Prognose vor. Sie geht davon aus, dass bis Ende 2017 insgesamt etwa 600.000 volljährige Flüchtlinge mit Schutz hier leben werden, darunter 200.000 mit subsidiären Status.
Der IAB-Migrationsforscher Herbert Brücker schätzt, dass auf die 400.000 anerkannten Asylbewerber und Flüchtlinge bis Ende 2017 rund 100.000 bis 120.00 Angehörige im Ausland entfallen dürften, die Anspruch auf Familiennachzug haben. Für den Fall, dass 2018 auch subsidiär Geschützte ihre Familien wieder nachholen könnten, würden 50.000 bis 60.000 hinzukommen. Die Gesamtzahl läge damit bei 150.000 bis 180.000 Angehörigen, die nach Deutschland kommen dürften.
Dass es nicht mehr sind, hat laut Brücker vor allem zwei Gründe: Viele der in den Jahren 2015 und 2016 nach Deutschland gekommenen Asylbewerber sind jung und ledig. Von jenen wiederum, die verheiratet sind und Kinder haben, sind verhältnismäßig viele zusammen mit ihren Familien nach Deutschland geflüchtet. Das Institut beruft sich auf eine mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorgenommene Befragung von 4800 Flüchtlingen im zweiten Halbjahr 2016.
Das Bundesinnenministerium allerdings bezweifelt die Verlässlichkeit solcher Daten. „Nachhaltig belegbare Zahlen, wie viele Familienangehörige der Kernfamilie im Schnitt zu einem in Deutschland anerkannten international Schutzberechtigten nachziehen, gibt es nicht“, erklärte das bisher CDU-geführte Ministerium kürzlich.
Zumindest einen Anhaltspunkt geben aber Zahlen aus dem Auswärtigen Amt. Danach bemühten sich zuletzt rund 70.000 Syrer und Iraker um Familiennachzug zu Angehörigen in Deutschland. In dieser Zahl lagen an den zuständigen deutschen Auslandsvertretungen in Beirut, Amman, Erbil, Ankara, Istanbul und Izmir entsprechende Terminanfragen vor.
Von Anfang 2015 bis Mitte 2017 erteilte das Auswärtige Amt bereits rund 102.000 Visa zum Familiennachzug für Syrer und Iraker. Auf Basis der Terminbuchungen und bisheriger Werte schätzt das Ministerium, dass bis 2018 etwa 100.000 bis 200.000 hinzukommen könnten. Für 2015 bis einschließlich 2018 dürfte es beim Nachzug von Syrern und Irakern danach also grob geschätzt um 200.000 bis 300.000 Angehörige gehen.