Geheimgremium für Euro-Hilfen überwiegend verfassungswidrig
Karlsruhe/Berlin (dpa) - Das Sondergremium des Bundestages zur Kontrolle des Euro-Rettungsschirms ist größtenteils verfassungswidrig.
Die Übertragung von Kompetenzen auf eine geheim tagende Runde aus neun Mitgliedern des Haushaltsausschusses verletze die Rechte der anderen Abgeordneten, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Nur in Ausnahmefällen mit besonderer Vertraulichkeit wie beim Ankauf bestimmter Staatsanleihen sei eine Entscheidung durch das Kleingremium gerechtfertigt (2 BvE 8/11). Das Gremium hat sich bisher nicht konstituiert.
Mit der am Dienstag verkündeten Entscheidung gaben die Richter zwei SPD-Abgeordneten größtenteils recht. Diese sahen durch das „Neuner-Gremium“ ihre Rechte als Parlamentarier verletzt und hatten gegen die Regelung geklagt.
Finanzstaatssekretär Steffen Kampeter (CDU) betonte, die Handlungsfähigkeit der Regierung sei nicht eingeschränkt. „Das Neuner-Gremium kann weiterhin besonders vertrauenswürdige Transaktionen verantworten. In diesem Sinne bleiben wir voll handlungsfähig.“
Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) nannte die Argumente plausibel und sprach von begrenztem Korrekturbedarf. Die FDP sieht die Koalition grundsätzlich bestätigt. Die SPD nannte das Urteil eine Schlappe für Schwarz-Gelb und begrüßte wie Grüne sowie Linke, dass die Rechte des Parlaments gestärkt würden.
Mit Blick auch auf die verfehlte Kanzlermehrheit bei der Abstimmung über Griechenland-Hilfen am Montag sagte SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles: „Merkel hat ihre Regierung nicht mehr im Griff.“ Für Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin hat die „Kanzlerinnendämmerung“ begonnen: „Frau Merkel und Herr Schäuble sind nicht mehr in der Lage, die Mäuse, die da auf dem Tisch der Regierung tanzen, zur Räson zu bringen.“ Union und FDP wiesen dagegen die Einschätzung der Opposition zurück, Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Koalition seien beschädigt.
Der Bundestag hatte im Zuge der EFSF-Erweiterung im Herbst die Rechte des Parlaments auch mit den Oppositionsstimmen neu geregelt. Entscheidungen mit besonderer Eilbedürftigkeit und Vertraulichkeit wurden an das Gremium mit Vertretern aller Fraktionen delegiert. „Diese Bestimmung verletzt die Antragsteller in ihren Abgeordnetenrechten“, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle.
Die Regelung schließe die nicht im Sondergremium vertretenen Abgeordneten von wesentlichen, die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages betreffenden Entscheidungen aus und bewirke eine Ungleichbehandlung. Eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung dafür sei nicht erkennbar, sagte Voßkuhle.
Etwas anderes gelte nur, wenn über Anleihekäufe durch den EFSF am Sekundärmarkt beraten und beschlossen wird. „Hier ist die Übertragung von Entscheidungskompetenz auf das Sondergremium ausnahmsweise aus Gründen der besonderen Vertraulichkeit gerechtfertigt, da ein Bekanntwerden auch nur der Planung einer solchen Notmaßnahme geeignet wäre, den Erfolg derselben zu vereiteln.“
Am Sekundärmarkt handeln Investoren untereinander mit Staatsanleihen, die bereits vor einiger Zeit ausgegeben wurden. Mit dem Kauf solcher Schuldtitel durch den EFSF soll bedrängten Euro-Staaten geholfen werden. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte vor negativen Folgen gewarnt, sollten Entscheidungen zum Kauf von Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt vorab bekanntwerden.
Das Gericht habe bei der Entscheidung die Funktionsfähigkeit des Bundestags in der Finanzkrise sehr wohl im Blick behalten, betonte Voßkuhle. „Funktionsfähigkeit ist aber kein Selbstzweck, sondern bleibt bezogen auf das Ziel, möglichst viel parlamentarische Legitimation zu ermöglichen.“
Der SPD-Abgeordnete Swen Schulz, der mit seinem Fraktionskollegen Peter Danckert geklagt hatte, sagte: „Gewonnen haben aber nicht wir als einzelne Abgeordnete, sondern gewonnen hat letztlich der Parlamentarismus und die Demokratie.“ Bundestagspräsident Lammert betonte, die Richter hätten nicht das ganze Verfahren verworfen. Das von einer breiten Bundestags-Mehrheit getragene Gesetz müsse nachjustiert werden. FDP-Experte Otto Fricke sagte, die Präzisierungen zu den Fällen, in denen das Gremium entscheiden könne, würden zeitnah umgesetzt.
Nach den Worten des Parlamentarischen Geschäftsführers der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, wurde die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages gestärkt und die Zuständigkeit des Gremiums auf das absolut notwendige Minimum reduziert. Für Trittin wird der Geheimhaltungspolitik der Regierung über das nötige Maß hinaus ein Riegel vorgeschoben. Wolfgang Neskovic von den Linken sprach von einem Weckruf an den Bundestag, „sich endlich aus der selbstverschuldeten parlamentarischen Unmündigkeit zu befreien“.