Gericht sieht Mollath als Gewalttäter - und spricht ihn frei

Regensburg (dpa) - Freispruch für Gustl Mollath, aber keine volle Rehabilitierung: Rund ein Jahr nach seiner Entlassung aus der Psychiatrie hat das Landgericht Regensburg den 57-Jährigen im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen.

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Allerdings befand es den jahrelang gegen seinen Willen Festgehaltenen für schuldig, seine damalige Ehefrau misshandelt zu haben. Die sieben Jahre dauernde Unterbringung in der Psychiatrie wertete das Gericht am Donnerstag als unzulässig. Es sprach Mollath eine Entschädigung zu. Dieser zeigte sich mit dem Urteil unzufrieden.

Nach Auffassung des Gerichts hatte Mollath 2001 seine damalige Ehefrau mehrfach mit der Faust geschlagen und anschließend getreten, gebissen und gewürgt. Da er aber im Wiederaufnahmeverfahren nicht schlechter gestellt werden durfte als in seinem ersten Prozess, konnte der Nürnberger den Gerichtssaal am Donnerstag als freier Mann verlassen. Im ersten Verfahren war er wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden.

Mollath, der einen „Freispruch ohne Wenn und Aber“ verlangt hatte, reagierte enttäuscht auf das Urteil: „Diese Art von Freispruch habe ich schon siebeneinhalb Jahre genossen.“

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung ist gegen das Urteil keine Revision möglich. Nur die Nebenklage habe die Möglichkeit, Rechtsmittel wegen der Freisprüche zu den Anklagepunkten der Freiheitsberaubung und Körperverletzung einzulegen. „Wir werden das prüfen“, sagte Anwalt Jochen Horn, der die Ex-Frau Mollaths vertritt. Das Gericht sah beide Punkte als nicht erwiesen an.

„Den Tatvorwurf gegen meine Ex-Frau möchte ich nicht auf mir sitzen lassen“, sagte Mollath. Sein Anwalt Gerhard Strate ergänzte: „Es bleibt ein Wermutstropfen für meinen Mandanten, weil er die angestrebte Rehabilitation nicht erreicht hat.“

Auch die vom Gericht angeordnete Entschädigung nach der rechtswidrigen Unterbringung stimmte Mollath nicht versöhnlich. Der Nürnberger kann mit gut 50 000 Euro rechnen. „Von üppig kann keine Rede sein. In solchen Anstalten ist es schlimmer als in deutschen Gefängnissen“, betonte Mollath.

Mollath hatte in dem Wiederaufnahmeverfahren seine Ex-Frau bezichtigt, eine Intrige gegen ihn gesponnen zu haben. An ein solches Komplott der Frau, um den unbequemen Ehemann aus dem Verkehr zu ziehen, weil er einen Schwarzgeldskandal aufdecken wollte, glaubte das Gericht aber nicht.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte Mollath 2006 wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, ihn aber wegen attestierter Wahnvorstellungen und Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen. Mollath hatte sich allen psychiatrischen Untersuchungen verweigert und war ausschließlich nach Aussagen von Zeugen und seinem Verhalten am Landgericht Nürnberg-Fürth beurteilt worden.

Der Fall löste eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken aus und erschütterte auch die bayerische Justiz. Bayerns damalige Justizministerin Beate Merk (CSU) geriet in Bedrängnis.

„Wir wissen nicht sicher, ob der Angeklagte im Zustand der Schuldunfähigkeit handelte oder nicht“, betonte die Vorsitzende Richterin Elke Escher am Donnerstag. Zumindest eine verminderte Schuldfähigkeit zur Tatzeit sei möglich, da es nicht fern liege anzunehmen, dass bei Mollath eine „wahnhafte Störung“ vorgelegen habe. Diese Annahme sei aber nicht gesichert. Dennoch sei zugunsten des Angeklagten von einer „Steuerungsunfähigkeit“ auszugehen. Dieser Vorwurf traf Mollath besonders. Ihm hafte nach wie vor der Makel des Wahnsinnigen an, monierte er.