Organisierte Kriminalität Gesetz zur „Vermögensabschöpfung“ potenzieller Krimineller

Berlin (dpa) - Das „Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung“ gilt seit dem 01. Juli 2017. Es soll dem Staat deutlich mehr Möglichkeiten bieten, durch Verbrechen zusammengetragene Vermögen zu beschlagnahmen.

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Die Strafverfolgungsbehörden konnten das bisher schon unter bestimmten Voraussetzungen. Seit einem Jahr sind ihre Befugnisse und Pflichten durch das neue Bundesgesetz aber deutlich erweitert worden.

Die Strafverfolgungsbehörden können und sollen nun Vermögen unter bestimmten Voraussetzungen auch dann einzuziehen, wenn die Herkunft des Geldes nicht klar ist. „Besteht kein vernünftiger Zweifel daran, dass Vermögen aus kriminellen Handlungen herrührt, kann es künftig auch dann eingezogen werden, wenn die konkrete Straftat, aus der es stammt, nicht nachgewiesen werden kann“, erklärt die Bundesregierung. Dabei geht es um eine ganze Reihe von Straftaten, die hauptsächlich auf das Konto der Organisierten Kriminalität gehen.

Ein entscheidender, neuer Punkt ist die sogenannte Beweislast. Bisher musste der Staat nachweisen, dass Geld aus Verbrechen stammt - erst dann konnte es eingezogen werden. Nun gibt es teilweise eine Beweislastumkehr: Verdächtige müssen die Herkunft ihres Vermögens belegen - andernfalls kann es beschlagnahmt werden. Die neue Regelung stützt sich auf Vorbilder aus Italien, wo der Staat gegen die Mafia ähnlich vorgeht.