Motiv: Geltungssucht Grauen pur in zwei Tabellen: Mordserie mit gut 100 Fällen
Oldenburg (dpa) - Die Wahrheit kam Stück für Stück ans Licht, die Dimension ist erschreckend: Der schon als Patientenmörder verurteilte frühere Krankenpfleger Niels H. soll in einer der schlimmsten Mordserien der Nachkriegsgeschichte mehr als 100 Menschen getötet haben.
So viele Sterbefälle zählte die Staatsanwaltschaft an zwei Kliniken in Niedersachsen. „Es könnten mehr sein“, sagt Oberstaatsanwalt Martin Koziolek von der Anklagebehörde in Oldenburg. Einige mögliche Opfer des Todespflegers wurden eingeäschert, konnten daher von den Ermittlern nicht mehr untersucht werden.
Eine knappe Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft dokumentiert das Grauen. Mit zwei Tabellen reiht die Behörde die Sterbefälle in den Kliniken in Delmenhorst und Oldenburg auf. Dahinter das Medikament, das H. den Patienten gegeben haben soll.
Rückblick: 2015 wird der Ex-Krankenpfleger wegen zweifachen Mordes, zweifachen Mordversuchs und gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach und nach jedoch wird das gesamte Ausmaß seiner Taten zur Gewissheit für die Ermittler. Immer mehr Todesopfer lassen sich dem Mann, der den Patienten helfen sollte, zurechnen.
Die Fahnder durchforsten Hunderte Patientenakten, mehr als 130 Leichen werden exhumiert. In einer Zwischenbilanz zeigt sich Oldenburgs Polizeipräsident Johann Kühme fassungslos: „Die Erkenntnisse, die wir dabei gewinnen konnten, erschrecken noch immer - ja, sie sprengen jegliche Vorstellungskraft.“
Die Ermittlungen ergeben, dass Niels H. in Oldenburg und Delmenhorst sich über Jahre seine Opfer wahllos ausgesucht hatte, um seinen Geltungsdrang befriedigen. Der Pfleger spritzt den Patienten ein Medikament, das Herzversagen oder einen Kreislaufkollaps auslöst, um sie dann wiederzubeleben. Sein Kick: Er will vor Kollegen als Held dastehen.
Im Zuge der Ermittlungen gehen die Fahnder davon aus, dass das Morden im Februar 2000 seinen Anfang nahm. Dabei blieb das Treiben von H. auch seinen Kollegen nicht verborgen. 2005 ertappt eine Krankenschwester in Delmenhorst ihn, als er einem Patienten ein nicht verschriebenes Medikament verabreichen will. In der Klinik kursieren Gerüchte, dass es auffällig viele Todesfälle während der Schichten des Pflegers geben soll.
Auch bei seinem vorherigen Arbeitgeber in Oldenburg gibt es solche Auffälligkeiten: Laut einer Klinikstatistik stieg die Zahl der Todesfälle im Jahr 2001 auf der Intensivstation um 58 Prozent, als der Pfleger im Dienst war. Von dort wechselt er mit einem guten Arbeitszeugnis an die Klinik nach Delmenhorst.
Wegschauen mit Folgen: Ein Teil der Verbrechen hätte verhindert werden können, wenn Kollegen früher durchgegriffen hätten, da sind sich Ermittler sicher. Gegen sechs Mitarbeiter der Klinik in Delmenhorst ist Anklage wegen Totschlags durch Unterlassen erhoben worden. In drei Fällen lehnte das Landgericht Oldenburg ein Verfahren als nicht angemessen ab. „Dagegen haben wir Beschwerde eingelegt, wir warten auf die Entscheidung des Oberlandesgerichtes“, sagt Koziolek.
„Die Schreckensmeldungen im Fall Niels H. nehmen kein Ende. Aber noch immer haben Bund und Länder kein wirksames Maßnahmenpaket erlassen“, kritisiert der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. Weiterhin fehlten flächendeckende Anstrengungen, um solche Einzeltäter rechtzeitig zu stoppen.
Denn Morde wie in Delmenhorst und Oldenburg könnten überall vorkommen. So gebe es für die meisten der bundesweit 2000 Kliniken kein externes anonymes Meldesystem. „Es braucht zudem ein umfassendes Alarmsystem, das Auffälligkeiten sofort erkennt und schnelles Einschreiten ermöglicht.“ Dazu würden eine lückenlose Kontrolle der Medikamentenausgabe, eine intelligente Sterbestatistik für jede Abteilung und amtsärztliche Leichenschauen zählen. „Jedem ernsthaften Verdacht muss nachgegangen werden“, fordert Brysch.
„Eine Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft gegen Niels H. wird voraussichtlich Anfang kommenden Jahres folgen“, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft zum Abschluss der toxikologischen Untersuchungen. Bei allem Grauen und trotz der unbegreiflichen Zahl der Opfer wird sich laut Koziolek an der Dauer der Haftstrafe nichts ändern: „Lebenslang ist lebenslang.“