Günstiger oder nicht? - Rechenbeispiele zum Steuerabkommen

Berlin (dpa) - Wäre das gescheiterte Steuerabkommen mit der Schweiz ein Sparmodell für Betrüger gewesen oder nicht? Kritiker bekräftigen: Betrüger wären per „Ablasshandel“ enorm begünstigt worden.

Das Bundesfinanzministerium sagt, die Nachversteuerung von Altfällen deutscher Bankkunden in der Schweiz wäre in den meisten Fällen höher ausgefallen als bei einer Selbstanzeige.

Nach Angaben des Berliner Steuerrechtsexperten Frank Hechtner hätte ein Betrüger nach dem Abkommen dann mehr Steuern zahlen müssen als bei einer strafbefreienden Selbstanzeige, wenn er nur die Zinserträge vor dem Fiskus verheimlicht hat, das von ihm transferierte Vermögen aber bereits versteuert war.

Wer vor zehn Jahren zwölf Millionen Euro auf ein Schweizer Bankkonto legal transferiert hat und dafür pro Jahr fünf Prozent Zinsen erhalten hat, müsste bei einer Selbstanzeige einschließlich Zinsen und Strafzuschlag etwa 3,336 Millionen Euro nachzahlen. Unterstellt ist auch, dass es keine Veräußerungsgewinne gab und keine späteren zusätzlichen Geldzuflüsse. Das Steuerabkommen hätte laut Hechtner zu höheren Belastungen von etwa 4,104 Millionen Euro geführt - der Betrüger wäre aber anonym geblieben.

Es gibt auch Berechnungen dafür, dass Steuerbetrüger mit dem Abkommen verstecktes Vermögen günstig hätten reinwaschen können. Bei einmaligem Transfer unversteuerten Schwarzgeldes und realistischen Renditen wäre laut Hechtner in den meisten Fällen der Mindestsatz von 21 Prozent der Einmal-Pauschalsteuer zum Tragen gekommen. Nie gegriffen hätte der Höchstsatz von 41 Prozent, wenn Bankbeziehungen nach dem 31. Dezember 2002 aufgenommen wurden.

Bei ordnungsgemäßer Besteuerung in Deutschland wären die Abzüge weit höher. Damit etwa 34 Prozent und mehr bei der Nachversteuerung von Altvermögen greifen, müsste sich Hechtner zufolge das einmalig angelegte Anfangsvermögen am Ende um das 222fache erhöht haben. Dies entspräche einer Jahresrendite von 71,66 Prozent. Hechtner verweist darauf, dass der Durchschnittssatz unabhängig vom Anfangsvermögen sei. Sowohl beim Einmaltransfer von 100 000 als auch 100 Million Euro ergebe sich nur der Mindestsatz.

Wurden jährlich Gelder illegal in die Schweiz geschleust, falle zwar die Belastung höher aus als beim Einmaltransfer. Dennoch bewege sich die durchschnittliche Steuerlast bei 30 Prozent. Damit 34 Prozent und mehr greifen, müsste die Jahresrendite 56 Prozent betragen. Bei realistischen Renditen müssten die regelmäßigen Transfers enorm steigen, damit der höhere Satz greift. Beides ist günstiger als der Spitzensteuersatz auf Einkommen von 42 Prozent.