1. Die Zusammenarbeit aller Beteiligten beim politischen Prozess
2. Eine von den UN beobachtete Waffenruhe. Sie sollte nach dem geordneten Rückzug der syrischen Truppen aus den städtischen Kampfzonen am 12. April um 05.00 Uhr MESZ in Kraft treten.
3. Den ungehinderten Zugang von humanitären Organisationen in die von Kämpfen betroffenen Gebiete
4. Die Freilassung politischer Gefangener
5. Bewegungsfreiheit für Journalisten im ganzen Land
6. Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit in Syrien