Hintergrund: Arbeitsverbote für Flüchtlinge
Berlin (dpa) - Flüchtlinge dürfen nicht sofort nach ihrer Ankunft in Deutschland arbeiten. Drei Monate müssen sie auf jeden Fall warten. Während der ersten 15 Monate können sie eine Stelle außerdem nur antreten, wenn dafür nicht auch ein Deutscher oder ein EU-Bürger infrage kommt.
Das Asylverfahren muss allerdings nicht abgeschlossen sein. Die Bundesagentur für Arbeit hatte jüngst vorgeschlagen, diese Vorrangprüfung abzuschaffen für Bereiche, in denen Unternehmen nur schwer Arbeitskräfte finden.
Daneben gibt es ein Leiharbeitsverbot. Derzeit dürfen Asylbewerber vier Jahre lang nicht bei Zeitarbeitsfirmen anheuern. Grund dafür ist laut dem Bundesarbeitsministerium, dass bei Zeitarbeit keine Vorrangprüfung für eine bestimmte Stelle möglich ist.
Dieses Verbot will die Bundesregierung nun auf drei Monate verkürzen. Es wäre nicht die erste Lockerung. Bis Ende 2014 mussten Flüchtlinge noch neun Monate warten, bevor sie arbeiten durften.