Hintergrund: Wie Brüssel den Zustrom bewältigen will

Brüssel (dpa) - Eine faire Verteilung schutzbedürftiger Flüchtlinge, eine schnelle und konsequente Abschiebung derjenigen, die keine Aussichten auf Asyl haben und mehr Geld für Afrika: Das sind die großen Vorschläge aus Brüssel zur Flüchtlingskrise.

EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker will sie an diesem Mittwoch im Europaparlament in Straßburg vorstellen. Folgende Punkte werden nach bislang vertraulichen Dokumenten eine Rolle spielen:

Notfallmechanismus: Die meisten Flüchtlinge betreten derzeit in Griechenland und Italien erstmals den Boden der EU. Eigentlich müssten sie dort auch das Asylverfahren durchlaufen. Von Griechenland reisen Flüchtlinge allerdings in großer Zahl auf der Balkan-Route weiter nach Ungarn, das ebenfalls den Status eines Erstaufnahmelandes bekommen hat. Die EU-Kommission will nun erreichen, dass in den kommenden zwei Jahren insgesamt 160 000 registrierte Asylbewerber aus den drei Staaten auf andere EU-Länder verteilt werden. Grundlage des Notfallmechanismus ist Artikel 78 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Dort heißt es: „Befinden sich ein oder mehrere Mitgliedstaaten aufgrund eines plötzlichen Zustroms von Drittstaatsangehörigen in einer Notlage, so kann der Rat auf Vorschlag der Kommission vorläufige Maßnahmen zugunsten der betreffenden Mitgliedstaaten erlassen.“

Verteilungsschlüssel: Welches Land wie viele Flüchtlinge bekommt, soll von der Einwohnerzahl, der Wirtschaftskraft, der Arbeitslosenquote und der Zahl der bislang aufgenommen Flüchtlinge abhängen. Von den 160 000 Flüchtlingen würden auf Deutschland nach Berechnungen der EU-Kommission 31 443 entfallen. Damit wäre es ganz klar erstes Aufnahmeland vor Frankreich (24 031) und Spanien (14 931). Am wenigsten Flüchtlinge müsste Malta aufnehmen (133).

Ausgleichszahlungen: Wenn ein Land mit guten Argumenten erklären kann, dass es kurzfristig keine Flüchtlinge aufnehmen kann, soll es bis zu 12 Monate lang die Möglichkeit haben, eine Ausgleichszahlung zu leisten. Ein zulässiges Argument wäre beispielsweise eine Naturkatastrophe, nicht aber eine allgemeine Abneigung der Bevölkerung gegenüber Fremden. Die Ausgleichszahlung soll sich am Bruttoinlandsprodukt (BIP) bemessen. Angedacht ist ein Betrag von bis zu 0,002 Prozent des BIP.

Permanenter Mechanismus: In Zukunft soll die Verteilung von Flüchtlingen nicht mehr über einen Notfallmechanismus, sondern über ein permanentes Verfahren erfolgen. Immer dann, wenn die EU-Kommission feststellt, dass ein Land durch den Zustrom von Flüchtlingen zu stark belastet wird, könnten diese nach dem festgelegten Verteilungsschlüssel in andere EU-Staaten umgesiedelt werden. Entsprechende Entscheidungen will die EU-Kommission auf Grundlage der Asylbewerberzahlen pro Einwohner sowie der Zahl der illegalen Grenzübertritte treffen.

Liste der sicheren Herkunftsstaaten: Aus den westlichen Balkanländern sowie der Türkei kommende Menschen sollen künftig wesentlich unkomplizierter und schneller wieder in ihre Heimat zurückgeschickt werden können. Um dieses Vorhaben rechtlich abzusichern, sollen die Länder zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden. Die EU-Kommission geht davon aus, dass es in Staaten mit EU-Beitrittsperspektive in der Regel keine politische Verfolgung oder andere systematische Menschenrechtsverletzungen gibt. Asylanträge könnten deswegen ohne lange Prüfung als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt werden.

Unterstützung der Herkunfts- und Transitländer: Warum kommen Flüchtlinge nach Europa? Vor allem, weil sie in ihren Heimatstaaten kaum Perspektiven sehen. Rund 1,8 Milliarden Euro will die EU-Kommission nun für Projekte in Afrika zur Verfügung stellen, die dieses Problem bekämpfen.

Effiziente Abschiebepolitik:Mit einem neuen Aktionsplan will die EU-Kommission dafür sorgen, dass Migranten ohne Bleiberecht schneller in ihre Heimatländer zurückkehren. Im Idealfall sollen Staaten dafür sorgen, dass die Menschen mehr oder weniger freiwillig zurückgehen - wenn dies nicht funktioniert, ist aber eine zügige Abschiebung unter Zwang vorgesehen. Um die Verfahren zu vereinheitlichen, wurde ein „Rückführungshandbuch“ erarbeitet.