Hintergrund: Der Bundespräsident
Berlin (dpa) - Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt Deutschlands. Erster Amtssitz ist seit 1994 das Schloss Bellevue im Berliner Bezirk Tiergarten. Als zweiter Amtssitz wird die Bonner Villa Hammerschmidt genutzt.
Die Amtszeit beträgt fünf Jahre, der Bundespräsident darf nur einmal wiedergewählt werden.
Das Grundgesetz hat dem obersten Repräsentanten des Staates zwar viele Aufgaben zugewiesen, aber wenig politische Macht. Der Präsident soll sein Amt unparteiisch führen. Das heißt nicht, dass parteipolitische Erwägungen bei seiner Wahl keine Rolle spielen.
Zu den normalen Geschäften des Bundespräsidenten zählen Staatsbesuche, Empfänge von Diplomaten oder Reden, die im besten Falle gesellschaftliche Impulse geben können. Bei der Ausfertigung von Gesetzen ist er eine Art „oberster Bundesnotar“. Seine Unterschrift darf er aber nie aus politischen, sondern nur aus verfassungsrechtlichen Gründen verweigern.
In bestimmten Situationen bekommt der Bundespräsident besonderes Gewicht. So muss er nach einer gescheiterten Vertrauensfrage des Bundeskanzlers entscheiden, ob er - wenn der Regierungschef dies vorschlägt - den Bundestag auflöst und Neuwahlen ansetzt.
Das Staatsoberhaupt vertritt den Bund völkerrechtlich. Er schließt im Namen des Bundes die Verträge mit anderen Staaten. Der Bundespräsident hat das Begnadigungsrecht, er ernennt und entlässt Kanzler, Bundesminister, Bundesrichter, Bundesbeamte. Bei Ministervorschlägen des Kanzlers hat er dagegen kein Mitspracherecht.