Dabei ist die Kommission politisch für die gesamte EU mit 500 Millionen Einwohnern von großer Bedeutung; sie kann unter anderem Rechtsvorschriften vorschlagen.
Die Kommission verwaltet die Finanzen des EU-Haushalts und kontrolliert die Verwendung des Geldes. Sie ist „Hüterin der EU-Verträge“, entscheidet also unter anderem über die Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren gegen einzelne Mitgliedsstaaten. Die Kommission ist auch die oberste Kartellbehörde der EU.
Der Präsident leitet die Sitzungen und organisiert die Arbeit der Kommission. Er bekommt derzeit ein Grundgehalt von 25 351,76 Euro. Dazu kommt eine Wohnungszulage in Höhe von 15 Prozent, also 3802 Euro. Für Repräsentationsaufgaben erhält er weitere 1418,07 Euro pro Monat.
Nach dem Ausscheiden aus dem Amt bekommt der Kommissionspräsident für die Dauer von 3 Jahren ein Übergangsgeld zwischen 40 und 65 Prozent des letzten Grundgehalts. Vom 65. Lebensjahr an bekommt ein Mitglied der Kommission eine Rente: Sie beträgt 4,275 Prozent des Grundgehalts für jedes volle Dienstjahr.