Hintergrund: Der Weg der Gesetzgebung

Berlin (dpa) - Vom ersten Entwurf bis zur Verabschiedung eines Gesetzes vergehen normalerweise viele Monate. Die gründliche Behandlung in Ausschüssen und im Plenum von Bundestag und Länderkammer soll die ordentliche Beratung und ausreichende Information aller Beteiligten sicherstellen.

Die meisten Gesetzentwürfe bringt die Bundesregierung ein. Aber auch der Bundesrat, eine Bundestagsfraktion oder mindestens fünf Prozent der Abgeordneten können einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen. Entwürfe werden dann zuerst dem Bundesrat zugeleitet, der sechs Wochen Zeit für eine Stellungnahme hat. Danach leitet die Regierung den Gesetzentwurf dem Bundestag zu. Der Bundestag berät den Entwurf in erster Lesung und überweist ihn an die zuständigen Ausschüsse zur weiteren Behandlung. Die möglicherweise geänderte Ausschuss-Fassung geht zur zweiten und abschließenden dritten Lesung an den Bundestag zurück.

Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz geht in den Bundesrat und in die Ausschüsse der Länderkammer, die sich innerhalb von drei Wochen damit befassen. Gesetze, die in die Belange der Länder eingreifen, können nur mit Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten. Der vom Bundesrat gebilligte Gesetzentwurf wird von der Bundesregierung gegengezeichnet. Wenn der Bundespräsident geprüft und unterschrieben hat, wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt in Kraft.

Das Grundgesetz kennt kein Eil-Gesetzgebungsverfahren. Um den Gang zu beschleunigen, kann der Bundestag aber mit Zweidrittelmehrheit beschließen, von den Geschäftsordnungsvorschriften und damit von Fristen abzuweichen. So sind schon wichtige Gesetze binnen Tagen verabschiedet worden. Im Terrorjahr 1977 wurde eine Regelung, mit der die Kontakte einsitzender Terroristen zu ihren Verteidigern untersagt werden konnten, in drei Tagen verwirklicht. Während der BSE-Krise wurde 2000 in kürzester Zeit das Verfüttern von Tiermehl verboten.