Hintergrund: Die EU und ihre Sanktionen gegen Syrien
Brüssel (dpa) - Die Europäische Union hat seit Mai 2011 eine Reihe von Sanktionen gegen das Regime des syrischen Präsidenten Baschar al-Assad verhängt. Dazu gehört auch ein Verbot von Waffenlieferungen nach Syrien.
Von diesem Verbot ist nicht nur die Regierung betroffen ist, sondern auch die Opposition gegen Assad. Deswegen wollen einige EU-Regierungen jetzt Waffenlieferungen an die Aufständischen erlauben.
Alle EU-Maßnahmen gegen Syrien sind miteinander verbunden. Wichtige Sanktionen sind beispielsweise Einreiseverbote, Verbote von Banktransaktionen und ein Einfuhrverbot für Öl. Die Sanktionen laufen Ende Mai aus und können nur einstimmig verlängert werden. Die EU-Regierungen sind daher auch zu einer Einigung in der Frage der Waffenlieferungen gezwungen, wenn nicht sämtliche Sanktionen gegen Syrien enden sollen.
Die EU-Regierungen haben in den vergangenen Wochen bereits die Lieferung von nicht-tödlichem Militärmaterial - beispielsweise Helme oder Schutzwesten - an die Rebellen erlaubt. Sie hat auch Einfuhren von Öl und Investitionen in die Ölförderung erlaubt, sofern dies zur wirtschaftlichen Unterstützung der Aufständischen dient. Diese Lockerungen gehen aber einigen Staaten, vor allem Großbritannien, nicht weit genug.