Hintergrund: Die INES-Skala

Berlin (dpa) - Wie gravierend ein Störfall in einer kerntechnischen Anlage ist, bewerten Fachleute nach der Internationalen Bewertungsskala für nukleare Ereignisse, INES. Die Skala reicht von 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung) bis 7 (schwerste Freisetzung):

Stufe 7 "Katastrophaler Unfall": Schwerste Freisetzung mit Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt in einem weiten Umfeld.

Stufe 6 "Schwerer Unfall": Erhebliche Freisetzung mit vollem Einsatz der Katastrophenschutzmaßnahmen.

Stufe 5 "Ernster Unfall": Begrenzte Freisetzung mit Einsatz einzelner Katastrophenschutzmaßnahmen, schwere Schäden am Reaktorkern und/oder an den radiologischen Barrieren.

Stufe 4 "Unfall": Geringe Freisetzung mit Strahlenexposition der Bevölkerung etwa in der Höhe der natürlichen Strahlenexposition, begrenzte Schäden am Reaktorkern und/oder an den radiologischen Barrieren, Strahlenexposition beim Personal mit Todesfolge.

Stufe 3 "Ernster Störfall": Sehr geringe Freisetzung mit Strahlenexposition der Bevölkerung in Höhe eines Bruchteils der natürlichen Strahlenexposition, schwere Kontaminationen, akute Gesundheitsschäden beim Personal, weitgehender Ausfall der gestaffelten Sicherheitsvorkehrungen.

Stufe 2 "Störfall": Erhebliche Kontamination mit unzulässig hoher Strahlenexposition beim Personal, begrenzter Ausfall der gestaffelten Sicherheitsvorkehrungen.

Stufe 1 "Störung": Abweichung von den zulässigen Bereichen für den sicheren Betrieb der Anlage.

Stufe 0: Keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung.

Die Mitgliedsländer der internationalen Verträge zum Betrieb von Atomkraftwerken sind verpflichtet, Zwischenfälle oder meldepflichtige Ereignisse der Stufe 2 oder höherer Stufe an die Internationale Atomenergiebehörde zu melden. Von dort gehen die Informationen an die anderen Länder, in Deutschland als erstes an das Bundesumweltministerium.