Hintergrund: Die Unschuldsvermutung

Berlin (dpa) - Parteifreunde, die französische Regierung und auch die Bundesregierung um Kanzlerin Angela Merkel warnten nach der Festnahme von IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn vor einer Vorverurteilung.

Es gelte die Unschuldsvermutung. Doch was ist damit gemeint?

Die Unschuldsvermutung gehört zu den wichtigsten Grundsätzen des Rechtsstaats. Danach gilt jeder Beschuldigte bis zum rechtskräftigen Beweis des Gegenteils als unschuldig. Der Staat muss sich an dieses Prinzip halten, das beispielsweise Zurückhaltung bei öffentlichen Fahndungen gebietet. Auch Journalisten sind nach Ziffer 13 des Pressekodex verpflichtet, die Unschuldsvermutung zu beachten.

Ebenso wie das Recht auf Schutz vor willkürlicher Verhaftung und auf einen fairen Prozess ist die Unschuldsvermutung in der Erklärung der Menschenrechte garantiert, die die Vollversammlung der Vereinten Nationen 1948 verkündet hat. Über Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) von 1950 ist sie in Deutschland unmittelbar geltendes Recht.