Hintergrund: Die zwei Kammern des Parlaments in Italien

Rom (dpa) - Das italienische Parlament besteht aus zwei Kammern: Dem Abgeordnetenhaus und dem Senat. Beide Kammern werden neu gewählt. Während die Sitze im Abgeordnetenhaus auf nationaler Ebene vergeben werden, erfolgt die Auszählung im Senat auf regionaler Basis.

Wegen der verschiedenen Verfahren kann es in den Kammern zu unterschiedlichen Mehrheiten kommen. Das kann das Regieren schwierig machen, da Gesetze von beiden Kammern verabschiedet werden müssen. Das Abgeordnetenhaus und der Senat im Vergleich:

- Abgeordnetenhaus: Die „Camera dei deputati“ ist die größere der beiden Kammern, sie besteht aus 630 Abgeordneten. 12 davon werden von den im Ausland lebenden Italienern bestimmt. Wahlberechtigt sind alle Staatsbürger, die mindestens 18 Jahre alt sind. Die Stimmen werden landesweit ausgezählt. Das Bündnis mit dem meisten Stimmen, bekommt im Abgeordnetenhaus eine Mehrheit von 340 Sitzen oder 54 Prozent.

- Senat: Die zweite Kammer des Parlaments besteht aus 315 Senatoren, die auf regionaler Basis gewählt werden. Hier werden 6 Sitze von den Auslandsitalienern vergeben. Ihre Stimme abgeben können alle Staatsbürger, die mindestens 25 Jahre alt sind. Jede der 20 Regionen Italiens stellt je nach Bevölkerungszahl eine feste Anzahl an Senatoren. Ein Bündnis, das in einer Region vorne liegt, erhält mindestens 55 Prozent der Sitze, die insgesamt für das Gebiet zu vergeben sind.