Hintergrund: Einlagensicherung in Deutschland
Berlin (dpa) - Die deutsche Kreditwirtschaft verweist bei der Einlagensicherung gern auf einen hohen Standard. Grundsätzlich sind Kundeneinlagen bis zu 100 000 Euro pro Person voll geschützt.
Die Garantie deckt das Geld auf Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonten, Sparbüchern und Sparbriefen ab. Banken, Sparkassen und Genossenschaftsinstitute versprechen darüber hinaus zusätzlichen Schutz über ihre eigenen Sicherungssysteme.
Experten gehen allerdings davon aus, dass bei extremen Marktverwerfungen die deutschen Systeme ohne Absicherung des Staates unter Druck geraten könnten. Bei einer großen Bankpleite müsste möglicherweise der Staat einspringen. Wie viel Geld in den jeweiligen Sicherungstöpfen lagert, ist nicht bekannt.
Auf dem Höhepunkt der Finanzkrise 2008 gab die Bundesregierung eine unbegrenzte Komplettgarantie des Staates auf Einlagen. Diese gesetzlich nicht fixierte Garantie wurde jüngst bekräftigt.
Fast alle Kreditinstitute in Deutschland sichern Kundengelder über den gesetzlichen Mindestrahmen hinaus freiwillig ab. Für private Banken in Deutschland ist das der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Dieser schützt Guthaben einschließlich Zinsen jedes Kunden bis zu 30 Prozent des maßgeblich haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank vor einem Ausfall.
Bei der Sparkassen-Gruppe greift ein Haftungsverbund, die Einlagen sind in unbegrenzter Höhe geschützt. Zwischen den bei den regionalen Sparkassen- und Giroverbänden gebildeten elf Sicherungsfonds besteht ein Ausgleich. Für Landesbanken ist beim Sparkassen- und Giroverband (DSGV) eine Sicherungsreserve gebildet, für Landesbausparkassen ein Sicherungsfonds. Die Gemeinschaft aller Sparkassenstützungsfonds ist mit diesen beiden Fonds in einem Haftungsverbund zusammengeschlossen.
Auch bei den Volks- und Raiffeisenbanken springen im Falle eines Engpasses die anderen Institute dieser Gruppe ein. Die Sicherungseinrichtung besteht aus einem Garantiefonds und einem Garantieverbund. Geschützt sind im Verbund Geldanlagen zu 100 Prozent und ohne betragliche Begrenzung.
Wertpapiere wie Aktien, Fondsanteile oder Zertifikate sind keine Einlagen im Sinne des Gesetzes. Da sie von der Bank für den Kunden nur verwahrt werden, bleiben sie diesem bei einer Insolvenz auch erhalten. Ausnahme: Anleihen oder Zertifikate, die von der insolventen Bank ausgegeben wurden.