Hintergrund: Karlsruher Urteile zur Euro-Rettung

Berlin (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat in den vergangenen Monaten mehrmals über Maßnahmen zur Rettung der europäischen Gemeinschaftswährung geurteilt.

7. September 2011: Karlsruhe billigt die ersten Rettungspakete für Griechenland und den EU-Rettungsschirm ESM. Zugleich stärken die Richter jedoch die Beteiligungsrechte des Bundestages: Künftige Finanzhilfen sind an die Vorgabe gekoppelt, dass der Haushaltsausschuss jedem Schritt zustimmen muss. Drei Verfassungsbeschwerden von Euro-Kritikern gegen die Beschlüsse zu den Rettungshilfen von 2010 bleiben damit weitgehend erfolglos (Az. 2 BvR 987/10, 2 BvR 1485/10, 2 BvR 1099/10).

28. Februar 2012: Das Sondergremium des Bundestages für eilbedürftige Entscheidungen über Hilfsmaßnahmen des Euro-Rettungsschirms EFSF ist im Wesentlichen verfassungswidrig, entscheiden die Karlsruher Richter. Die Übertragung von Kompetenzen auf eine Runde aus neun Mitgliedern des Haushaltsausschusses verletze die Rechte der anderen Abgeordneten. Nur in Ausnahmefällen sei aus Gründen der besonderen Vertraulichkeit eine Entscheidung durch das Sondergremium gerechtfertigt. Am 28. Oktober 2011 hatte das Bundesverfassungsgericht das neue Sondergremium bereits in einer einstweiligen Anordnung des Zweiten Senats vorläufig gestoppt (Az. 2 BvE 8/11).

19. Juni 2012: Das höchste deutsche Gericht stärkt erneut die Rechte des Bundestages. In dem Urteil geht es um die Verhandlungen über den Euro-Rettungsschirm ESM im Jahr 2011. Die Regierung habe das Parlament darüber nicht ausreichend informiert, stellten die Richter einstimmig fest. Das gleiche gelte für den „Euro-Plus-Pakt“ zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik. Nach dem Grundgesetz müssen in Angelegenheiten der Europäischen Union Bundestag und Bundesrat „umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ unterrichtet werden. Das gilt schon, bevor die Regierung nach außen wirksame Erklärungen abgibt, entscheiden die Richter (Az. 2 BvE 4/11).