Hintergrund: Knackpunkte im Streit über den Fiskalpakt

Berlin (dpa) - Seit drei Wochen verhandelt die schwarz-gelbe Koalition mit SPD und Grünen über die Bedingungen, unter denen die Opposition dem europäischen Fiskalpakt zustimmen will. Am Mittwoch haben sich beide Seiten weiter angenähert.

Wichtige Streitfragen sind aber noch ungelöst.

FINANZMARKTSTEUER: Sie galt bisher als härteste Nuss. Bereits vergangene Woche hatten die Unterhändler eine Grundsatzeinigung erzielt, die aber anschließend in der Koalition wieder infrage gestellt wurde. Jetzt hat die Bundesregierung laut SPD zugesagt, dass sie bereits beim Treffen der EU-Finanzminister am 22. Juni erste Schritte zur Einführung einer solchen Steuer unternehmen will. Ziel ist, den Handel mit fast allen Finanzprodukten, auch Devisen und Derivaten, zu besteuern. Wenn eine Einigung auf EU-Ebene scheitert, soll mit mindestens neun EU-Staaten eine Lösung gesucht werden.

WACHSTUMSKONZEPT: SPD und Grüne verlangen Wachstumsimpulse, um die Krisenländer zu stabilisieren. Die Bundesregierung hat ein Konzept vorgelegt, das Schritte gegen Jugendarbeitslosigkeit, schärfere Auflagen für die Finanzbranche und mehr öffentliche Investitionen auch über die Europäische Investitionsbank (EIB) vorsieht. Dies hält die Opposition für nicht ausreichend. Geeinigt haben sich beide Seiten aber bereits auf die Erhöhung des Stammkapitals der EIB. So soll nach Angaben der Grünen kurzfristig ein Investitionsvolumen von 50 bis 60 Milliarden Euro zusätzlich mobilisiert werden.

SCHULDENTILGUNGSFONDS: Vor allem die Grünen wollen hoch verschuldete Länder entlasten und deren Zinskosten senken. Grundlage sind Vorschläge für einen Schuldentilgungspakt in der Eurozone. Damit soll die Staatsverschuldung unter die erlaubte Höchstgrenze von 60 Prozent der Wirtschaftsleistung gedrückt werden. Schulden, die darüber liegen, sollen in einen Tilgungsfonds mit gemeinschaftlicher Haftung ausgelagert werden. Die Koalition lehnt das als Vergemeinschaftung von Schulden ab und verweist auf das „Bail-out-Verbot“, wonach ein Land nicht für die Schulden eines anderen haften darf.