Hintergrund. Leitlinien für Umgang mit EFSF-Instrumenten
Brüssel (dpa) - Mit neuen Instrumenten soll der Rettungsfonds für angeschlagene Euro-Länder (EFSF) schneller und umfassender in der Schuldenkrise eingesetzt werden. Das wird in sogenannten Leitlinien geregelt:
KREDITE AN LÄNDER ZUR BANKEN-STÜTZUNG: Grundsätzlich muss die Wirtschaft des Empfängerlandes stabil sein; das Problem muss sich auf den Finanzsektor beschränken. Kreditinstitute, die Geld benötigen, müssen systemrelevant sein. Das heißt: Ein Zusammenbruch des betreffenden Konzerns würde das gesamte Finanzsystem ins Wanken bringen. Die Finanzspritze muss zudem der letzte Schritt sein.
VORSORGLICHE PROGRAMME: Länder, deren Wirtschaft noch gesund ist, können vorsorglich Geld vom EFSF beantragen. Damit die Märkte auf einen solchen Antrag nicht nervös reagieren, soll das Hilfspaket flexibler und „schlanker“ sein als eine herkömmliche Unterstützung. Nur Länder mit einer „soliden und belastbaren Wirtschaftspolitik“ haben ein Recht darauf. Brüssel überwacht die Ausführung.
ANLEIHEKÄUFE: Der EFSF kann Anleihen direkt von Krisenländern kaufen. Staaten soll der Zugang zu den Kapitalmärkten erleichtert werden. Das Instrument soll als letztes Mittel eines Hilfsprogramms stehen. Grundsätzlich würde der EFSF zu Marktpreisen intervenieren und sich auch an Aktionen beteiligen.
EINFLUSS AUF DEN BÖRSENHANDEL Um die Preise für Staatsanleihen an den Börsen stabil zu halten, kann der EFSF auch im Handel zugreifen. Dafür müssen „außergewöhnliche Umstände“ bestehen, etwa eine Lücke zwischen Angebot und Nachfrage wegen fehlenden Geldes oder sehr starke Preisschwankungen an den Märkten.